kurz und bündig
Neue IV-Vergütungsregelung für Intensivbehandlung bei frühkindlichem Autismus
Im IV-Rundschreiben Nr. 325 vom 23. Dezember 2013 wurde über die neue Vergütung von medizinischen Massnahmen im Rahmen der Intensivbehandlung bei frühkindlichem Autismus (GgV-Ziffer 405) informiert. Seitdem gilt folgende Regelung: