Wie man hausärztliche Forschung verhindert
«Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, hat gegen Sie und unbekannte Täterschaft ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz (Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte HMG; SR 812.21) als Beschuldigte eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass Sie einen klinischen Versuch (‹Oral vitamin D – is it necessary to be taken with meals containing fat?›) mit einem Arzneimittel durchgeführt haben, ohne die entsprechende Notifikation beim Institut eingeholt zu haben.» So stand es nüchtern in einem Schreiben der Swissmedic, das Dr. med. Markus Gnädinger, Facharzt FMH Innere Medizin, am 5. Dezember 2012 ins Haus flatterte.
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