Wen soll man zuerst impfen?
Noch sind COVID-19-Impfstoffe ein rares Gut. Die Frage, wer nun zuerst an der Reihe ist, wird weltweit unterschiedlich beantwortet, aber meist ist das Alter der wichtigste Parameter: Senioren haben Vortritt.
Noch sind COVID-19-Impfstoffe ein rares Gut. Die Frage, wer nun zuerst an der Reihe ist, wird weltweit unterschiedlich beantwortet, aber meist ist das Alter der wichtigste Parameter: Senioren haben Vortritt.
weitere Meldungen:
– Ophthalmologie: Mehr Kurzsichtige wegen Quarantäne
– Neurologie: MS und die COVID-19-Impfung
– Rückspiegel
Neue Guideline zur muskuloskelettalen Schmerztherapie
Patienten mit akuten Schmerzen aufgrund von Prellungen, Zerrungen und Verstauchungen sollten, falls möglich, mit topischen NSAID behandelt werden. Orale NSAID und Paracetamol werden in der neuen Guideline aus den USA neben Akupressur und TENS als Second-Line-Option empfohlen.
Vulvovaginale Dysfunktion
Bis zu 75 Prozent der postmenopausalen Frauen haben Beschwerden wegen der vulvovaginalen Atrophie, die mit dem Rückgang der körpereigenen Östrogenproduktion einhergeht. Am FOMF-WebUp Gynäkologie erläuterte Prof. Petra Stute Wirksamkeit und Sicherheit verschiedener topischer Therapien und ging dabei auch auf die vaginale Laserbehandlung ein.
Zervixkarzinom
Aufgrund der langen Latenzdauer zwischen einer HPV-Infektion und der Entwicklung eines invasiven Zervixkarzinoms zeigte sich die Wirksamkeit der HPV-Impfung bis anhin nur in der Verminderung von Genitalwarzen und Zervixkarzinomvorstufen. Eine Studie aus Schweden belegt nun, dass auch das Risiko für Zervixkarzinome erheblich gesenkt wird.
Osteoporose
Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Risiko, eine osteoporosebedingte Fraktur zu erleiden. Am FOMF-WebUp Gynäkologie erläuterte Prof. Andreas Günthert, welchen Stellenwert präventive Massnahmen und Medikamente in diesem Zusammenhang haben.
Persönlichkeitsrechte sind keine Frage des Alters. Aber ab wann darf eine Jugendliche selbst darüber entscheiden, ob sie sich medizinisch behandeln lässt? Und darf eine Mutter Fotos von ihrem Kleinkind im Internet posten, oder verstösst sie damit gegen dessen Recht am eigenen Bild? Die Antworten auf diese und andere juristisch relevante Fragen in der Praxis sind in dieser Ausgabe der PÄDIATRIE zu finden.
Wann dürfen Kinder über Höchstpersönliches selbst entscheiden?
Je jünger das Kind ist, umso weniger wird im Alltag die Entscheidungsmacht der Eltern angezweifelt. Doch Persönlichkeitsrechte sind keine Frage des Alters. Darf beispielsweise eine Mutter Fotos von ihrem Kleinkind im Internet posten, oder verstösst sie damit gegen dessen Recht am eigenen Bild? Und ab wann darf eine Jugendliche selbst darüber entscheiden, ob sie sich medizinisch behandeln lässt oder nicht? Anhand dieser Beispiele erläuterte Prof. Dr. iur. Margot Michel, Universität Zürich, am 16. SPZ-Symposium in Winterthur die Rechtslage zu höchstpersönlichen Rechten und zur Urteilsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Behandlungszeitpunkt massgeblich für den Therapieerfolg
In Studien mit den neuen Therapeutika für Kinder mit spinaler Muskelatrophie (SMA) vom Typ 1 zeigt sich: Je früher die Behandlung einsetzt, umso besser sind die Erfolgsaussichten. Das Screening auf SMA solle deshalb ins Neugeborenenscreening aufgenommen werden, fordert PD Dr. med. Georg M. Stettner, Universitäts-Kinderspital Zürich.
Beeinflusst sie das Allergierisiko des Kindes?
50 Studien über den Zusammenhang zwischen der Ernährung in der Schwangerschaft und dem Auftreten von Allergien beim Kind wurden unter die Lupe genommen. Viele der Studien lassen qualitativ zu wünschen übrig. Das internationale Autorenteam hat für die European Academy of Allergy and Clinical Immunology (EAACI) eine Einordnung der zum Teil recht heterogenen Studienergebnisse vorgenommen.