Rosenbergstrasse 115
Am 17. Mai 2009 haben die Stimmberechtigten mit einer Zweidrittelsmehrheit dem Verfassungsartikel 118a zur (provisorischen) Aufnahme der Komplementärmedizin in den Pflichtleistungskatalog der Krankenversicherer zugestimmt. Das EDI schlägt nun die definitive Aufnahme in die Grundversicherung vor. Der Vergütung von anthroposophischer Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und TCM durch die Krankenkassen steht damit kaum mehr etwas im Weg.