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JOURNAL CLUB
Berufliche Hautmittel: Aktualisierte S2k-Leitlinie zur Prävention berufsbedingter Handekzeme
Handekzeme zählen zu den häufigen berufsbedingten Hauterkrankungen und stellen sowohl für Betroffene als auch für Betriebe eine Belastung dar. Bis zu 10% der Allgemeinbevölkerung leiden unter einem chronischen Handekzem, wobei die Prävalenz in bestimmten Berufsgruppen deutlich höher liegt. Insbesondere bei Coiffeurfachkräften, Reinigungskräften und Beschäftigten im Gesundheitswesen, in Metallbetrieben oder in der Bauwirtschaft werden Punktprävalenzen von bis zu 40% beschrieben.
Ein zentraler Risikofaktor ist die sogenannte Feuchtarbeit. Dazu zählen Tätigkeiten mit häufigem Händewaschen, längerem Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten – etwa Reinigungs- und Desinfektionsmittel, wassergemischte Kühlschmierstoffe – sowie das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe über längere Zeiträume. Diese Belastungen schädigen die Hautbarriere, begünstigen irritative und allergische Reaktionen und können bestehende Ekzeme verschlechtern. Klinisch äussert sich dies häufig durch Rötung, Schwellung, Juckreiz und Schmerzen, später auch durch Rhagaden und Hyperkeratosen, die die Berufsausübung beeinträchtigen können.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie weiteren Fachgesellschaften die bisherige S1-Leitlinie «Berufliche Hautmittel» aktualisiert und das Update als S2k-Leitlinie publiziert (1). Ziel der Leitlinie ist es, einen evidenzbasierten Entscheidungsrahmen für den Einsatz von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln am Arbeitsplatz bereitzustellen und damit die Prävention berufsbedingter Handekzeme zu verbessern.
Die Leitlinie betont die Bedeutung beruflicher Hautmittel als Bestandteil eines integrativen Hautschutzkonzepts. Ihre regelmässige und sachgerechte Anwendung kann dazu beitragen, die Hautbelastung zu reduzieren, die Toleranz gegenüber beruflichen Expositionen zu erhöhen und die Regeneration der Hautbarriere zu unterstützen. Gleichzeitig stellt die Leitlinie klar, dass berufliche Hautmittel zu den persönlichen Schutzmassnahmen zählen und andere Präventionsmassnahmen nicht ersetzen. Massnahmen nach dem STOP-Prinzip – insbesondere Substitution gefährlicher Stoffe, technische und organisatorische Massnahmen sowie der Einsatz geeigneter Schutzhandschuhe – haben weiterhin Vorrang und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinie liegt auf der Sicherheit und Zusammensetzung beruflicher Hautmittel. Thematisiert wird unter anderem der Einsatz von aluminiumhaltigen Inhaltsstoffen wie Aluminiumchlorhydrat. Unter Berücksichtigung aktueller Bewertungen des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (SCCS) kommt die Leitliniengruppe zu dem Schluss, dass entsprechende Produkte bei intakter Haut unter be-
stimmten Bedingungen eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird auf das Risiko allergischer Kontaktekzeme hingewiesen: Trotz regulatorischer Vorgaben können berufliche Hautmittel potenzielle Problemallergene enthalten. Hier bestehe weiterhin Forschungsbedarf, konstatieren die Autoren.
Die Leitlinie greift zudem Ergebnisse aktueller epidemiologischer Untersuchungen, neuer Studien zur Feuchtarbeit sowie eines Cochrane Reviews zur Primärprävention berufsbedingter Handekzeme auf (2). Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wirksamkeitsprüfung von Hautschutzmitteln. Da diese im juristischen Sinne als Kosmetika gelten, ist ein klinischer Wirksamkeitsnachweis nicht verpflichtend. Die Leitliniengruppe spricht sich daher ausdrücklich für standardisierte Prüfverfahren aus, etwa In-vivo-Tests mit entsprechender Zertifizierung, und formuliert Empfehlungen an Hersteller zur Dokumentation und Qualitätssicherung.
Insgesamt trägt die aktualisierte S2k-Leitlinie dazu bei, Klarheit bei Auswahl und Anwendung beruflicher Hautmittel zu schaffen und das Bewusstsein für Hautgesundheit am Arbeitsplatz zu stärken. Sie richtet sich an Ärzte, insbesondere Dermatologen und Arbeitsmediziner, betriebliche Sicherheitsfachkräfte sowie an Arbeitgeber und unterstützt die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Prävention. Mü
Referenzen: 1. Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG): S2k-Leitlinie «Berufliche
Hautmittel» (AWMF-Registernummer 013-056), Version 3.0, 2025. Verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/013-056 2. Bauer A et al.: Interventions for preventing occupational irritant hand dermatitis. Cochrane Database Syst Rev. 2018;4:CD004414. doi:10.1002/14651858.CD004414.pub3
LINKTIPPS
Hier finden Sie die relevanten Leitlinien rund um das Hand- und Kontaktekzem via QR-Code:
Zur S2k-Leitlinie «Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung»
Zur S2k-Leitlinie: «Prävention, Diagnostik und Therapie des Handekzems»
Zur S1-Leitline «Kontaktekzem»
dermatologie & ästhetische medizin 1 | 2026 27