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Anpassung der Blutspendekriterien
Evidenzbasierte Lockerungen bei
unveränderter Sicherheit
Ab dem 1. Februar 2026 dürfen in der Schweiz auch Personen
wieder Blut spenden, die bisher dauerhaft ausgeschlossen
waren – unter anderem nach früheren Bluttransfusionen,
längeren Aufenthalten im Vereinigten Königreich während
der BSE-Krise oder nach bestimmten neurochirurgischen
Eingriffen. Grundlage der Anpassung ist eine umfassende
Risikoneubewertung durch eine interdisziplinäre Fachgruppe
sowie die Genehmigung durch Swissmedic.
Die bisherigen Kriterien zielten auf die Prävention einer
Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
(vCJK) ab. Aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos ge-
genüber Prionen im Vereinigten Königreich zwischen 1980
und 1996, der langen Inkubationszeit und des tödlichen
Verlaufs hatte man bis anhin Personen, die sich in diesem
Zeitraum länger dort aufgehalten hatten, zum Schutz der
Empfänger als Spender ausgeschlossen. Bis heute ist in der
Schweiz kein einziger Fall von vCJK registriert. Auch trans-
fusionsbedingten Übertragungen finden sich in internatio-
nale Daten seit vielen Jahren nicht mehr.
Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, ver-
besserter epidemiologischer Daten und internationaler Er-
fahrungen stuft die Fachgruppe vCJK das heutige Übertra-
gungsrisiko als äusserst gering ein. Entsprechend wurden
die Kriterien angepasst: Anstelle eines dauerhaften Aus-
schlusses nach Bluttransfusionen gilt neu eine Rückweise-
frist von vier Monaten; frühere Aufenthalte im Vereinigten
Königreich führen nicht mehr zum Ausschluss. Nach neuro-
chirurgischen Eingriffen mit Eröffnung der Dura mater ist
eine Blutspende nach zwölf Monaten wieder möglich, sofern
der Eingriff in der Schweiz erfolgte. Auch Personen, die nach
1993 in der Schweiz Zahnimplantate erhalten haben, dürfen
wieder spenden. Die Rückweisefrist hängt von der Komple-
xität des Eingriffs ab und beträgt mindestens 14 Tage.
Die Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger bleibt
oberste Priorität. Alle Blutspenden unterliegen weiterhin
strengen Auswahl- und Kontrollprozessen. Die Anpassung
der Empfehlungen, die internationale Entwicklungen berück-
sichtigt, ermöglicht es, den Kreis potenzieller Blutspender
wieder zu erweitern.
Mü
Medienmitteilung Blutspende SRK Schweiz AG vom 13.01.2026
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