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BERICHT
KORRIGENDUM
Betrifft: Heininger U. Frage an einen Experten – Prevenar® 20 nach Pneumovax®? Ars Medici. 2025;115(3):22-23.
Aktualisierung im Rahmen neuer EKIF/BAG-Stellungnahme zu Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen
Derzeit tut sich viel im Bereich von Impfungen. Ausgabe 3 von Ars Medici mit oben genanntem Artikel befand sich gerade im Druck, als die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Stellungnahme mit neuen Empfehlungen zu Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen (PCV) herausgaben (1) und u.a. die Aussage im Artikel «Lediglich Personen, die bereits früher schon einen Konjugatimpfstoff im Erwachsenenalter erhalten haben, wird zum aktuellen Zeitpunkt keine weitere Impfdosis empfohlen» korrekturbedürftig machten. Die Online-Version des Artikels wurde entsprechend den neuen Empfehlungen aktualisiert. Sie werden im Folgenden zusammengefasst und etwas ausgeführt: Neu wird aufgrund der höheren Serotypenabdeckung allen Personen ab 65 Jahren und Risikopersonen ab 5 Jahren ein höher valenter PCV als PCV13 empfohlen (ab 18 Jahren bevorzugt PCV20; bei 5–17-Jährigen sind PCV15 und PCV20 gleichwertig). Aus demselben Grund wird neu auch bei bereits mit PCV13 geimpften Personen ab 65 Jahren und Risikopersonen ab 5 Jahren eine einmalige ergänzende Impfdosis mit einem der höher valenten PCV empfohlen. Dabei ist ein Abstand von 1 Jahr zur letzten PCV13-Impfdosis empfohlen, für spezielle klini-
sche Situationen (z.B. bevorstehender Beginn einer neuen Immunsuppression, auf Transplantations-Warteliste) ist jedoch auch ein Mindestabstand von 6 Monaten möglich. Die Kostenübernahme für eine PCV15- oder PCV20-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist aktuell auf ≥ 65-Jährige beschränkt, bei Risikopersonen von 5–64 Jahren werden die Kosten trotz Impfempfehlung (ausserhalb der Zulassung) nicht übernommen. Zu beachten ist, dass bei Personen ab 65 Jahren die Kostenübernahme für eine PCV-Impfung derzeit nur einmal gewährleistet ist. Eine einmalige Ergänzungs-Impfdosis bei bereits PCV13-geimpften ≥ 65-Jährigen wird deshalb derzeit nicht übernommen, wenn die vormalige PCV-Impfung im Alter von ≥ 65 Jahren erfolgt ist und von der OKP vergütet wurde (z.B. bei Personen, die ≥ 65-jährig seit dem 1.1.2023 mit PCV13 geimpft wurden).
Redaktion und U. Heininger
Referenz: 1. Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und Bundes-
amt für Gesundheit (BAG). Stellungnahme zur Verfügbarkeit von verschieden-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen pro Altersgruppe. 07.03.2025. Verfügbar unter: https://www.bag. admin.ch/bag/de/home/krankheiten/krankheiten-im-ueberblick/pneumokokken-erkrankungen.html
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