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Metainformationen


Titel
Tuning von Elektroautos – Künstlicher Lärm als Lifestyle?
Untertitel
-
Lead
Seit 2019 müssen alle neuen Elektroautomodelle in der EU mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) ausgestattet sein; ab dem 1. Juli 2021 gilt die europäische Regelung auch in der Schweiz, und der Einbau des AVAS-Systems wird für alle Elektroautos Pflicht
Datum
23. September 2021
Journal
ARS MEDICI 19/2021
Autoren
Marionna Schlatter
Rubrik
POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
Schlagworte
Allgemeine Innere Medizin, Elektroauto, Hausarztmedizin, Lärm, Politikforum
Artikel-ID
54623
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/54623
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Als PDF öffnen

Transkript


POLITFORUM

Xundheit in Bärn

INTERPELLATION  vom 9.6.2021
Tuning von Elektroautos: Künstlicher Lärm als Lifestyle?

Marionna Schlatter
Grüne Fraktion Grüne Partei der Schweiz Kanton Zürich
Eingereicht im Nationalrat
Seit 2019 müssen alle neuen Elektroautomodelle in der EU mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) ausgestattet sein; ab dem 1. Juli 2021 gilt die europäische Regelung auch in der Schweiz, und der Einbau des AVAS-Systems wird für alle Elektroautos Pflicht. Beim Anfahren, Rückwärtsfahren und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h muss ein künstliches Geräusch erzeugt werden. Das Geräusch soll der Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern dienen. Bei Geschwindigkeiten über 20 km/h reicht das Rollgeräusch der Reifen auf der Strasse aus, um gehört zu werden. Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es korrekt, dass Elektroautos auch über 20 km/h künstliche Geräusche erzeugen dürfen, obwohl diese keinen Sicherheitsgewinn für Fussgängerinnen und Fussgänger bringen, da das Rollgeräusch genügend laut ist? 2. Ist es korrekt, dass für künstliche erzeugte Geräusche von Elektroautos dieselben europäischen Lärmgrenzwerte gelten wie für Verbrennermotoren, also 75 Dezibel? 3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es erstrebenswert ist, dass der Lärmvorteil von Elektroautos durch künstlich erzeugte Fahrgeräusche zunichte gemacht wird? 4. Erwägt der Bundesrat, dieser Fehlentwicklung mit einer gesetzlichen Regelung nachzukommen? 5. Falls ja, welche gesetzlichen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, dieser Praxis zu begegnen? Es gibt Elektroautos auf dem Markt, welche über Soundsysteme verfügen, die sich so einstellen lassen, dass das abgegebene Geräusch mit zunehmender Geschwindigkeit lauter wird. Autoher-

steller tüfteln an ganzen Soundkonzepten, welche die «emotionale Bindung» an das Fahrzeug verstärken sollen. Damit wird der Schutz vor Verkehrslärm ad absurdum geführt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die politischen Anstrengungen der letzten Jahre nicht ausgereicht haben, um die Bevölkerung wirksam vor gesundheitsschädigendem Lärm, insbesondere Verkehrslärm, zu schützen, und der Verkehr zunimmt. Lärm macht krank, er erhöht das Risiko für stressbedingte Krankheiten, Bluthochdruck, Herzinfarkt. Millionen von Menschen sind täglich Lärm ausgesetzt, der über 50 Dezibel liegt, einem für die Gesundheit kritischenWert (WHO). In der Schweiz ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen (BAFU).
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 11.8.2021

1. Akustische Fahrzeugwarnsysteme (Acoustic Vehicle Alerting System, AVAS) dürfen heute für Fahrzeuge mit Elektroantrieb (Klassen M und N) auch bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h wirken. 2. Für AVAS, die bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h wirken, gelten dieselben Grenzwerte wie für das Fahrgeräusch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Derzeit liegt der maximale Grenzwert für Personenwagen bei

75 dB(A). Die internationalen Rechtserlasse sehen ab 2024 bei Personenwagen für neue Fahrzeugtypen eine Absenkung dieses Grenzwertes auf 72 dB(A) vor. 3. Aus der Perspektive der Strassenverkehrssicherheit und des Lärmschutzes bedarf es bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h keiner künstlich erzeugten Geräusche. Auf internationaler Ebene wird sich die Schweiz deshalb dafür einsetzen, dass AVAS nur bis zu einer Ge-

schwindigkeit von 20 km/h aktiv sein dürfen. Zu diesem Zweck ist es auch vorgesehen, in der Arbeitsgruppe der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) über Lärm und Reifen einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu den dort erarbeiteten AVAS-Vorschriften einzureichen. 4./5. Der Bundesrat beobachtet die aktuellen Entwicklungen und prüft derzeit im Rahmen der überwiesenen Motion UREK-N 20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» vom 17.11. 2020 Massnahmen, um übermässigen Fahrzeuglärm wirksam zu reduzieren.

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ARS MEDICI 19 | 2021


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