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Metainformationen


Titel
Suizidhilfe in der Schweiz – Zeit, dass sich was dreht
Untertitel
-
Lead
Am 23. September 2024 erfolgte in der Schweiz der erste assistierte Suizid mit der «Sterbehilfekapsel» Sarco. Dieses Ereignis hat ein grosses mediales und gesellschaftliches Echo ausgelöst. In der Diskussion ging es auch um die Frage, wie in Zukunft die Praxis der Sterbehilfe gestaltet werden sollte.
Datum
7. November 2024
Journal
ARS MEDICI 22/2024
Autoren
Uwe Güth
Rubrik
Editorial
Schlagworte
Allgemeine Innere Medizin, Assistiertr Suizid, Editorial, Hausarztmedizin, Sterbehilfe
Artikel-ID
80544
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/80544
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Transkript


EDITORIAL

Form organisierter Sterbehilfe festlegen kann. Der komplexe Entscheidungsprozess dazu betrifft dabei nicht nur die Sterbewilligen selbst, auch das private Umfeld, die Familie und Freunde, sind in dieser herausfordernden Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. In Zukunft wird sich jeder Bürger dieses Landes darauf einstellen müssen, in irgendeiner Form persönlich mit dem Thema Sterbehilfe in Berührung zu kommen.

Suizidhilfe in der Schweiz – Zeit, dass sich was dreht
Am 23. September 2024 erfolgte in der Schweiz der erste assistierte Suizid mit der «Sterbehilfekapsel» Sarco. Dieses Ereignis hat ein grosses mediales und gesellschaftliches Echo ausgelöst. In der Diskussion ging es auch um die Frage, wie in Zukunft die Praxis der Sterbehilfe gestaltet werden sollte. Es muss erwartet werden, dass in der Schweiz in wenigen Jahren etwa 5 Prozent aller Todesfälle durch Sterbehilfe erfolgen. Worauf müssen sich Gesellschaft, Politik, Ärzteschaft und Pflege sowie die Sterbehilfeorganisationen einstellen, wenn dann 3600 Menschen in diesem Land jährlich diesen Weg gehen? In dieser und den nächsten Ausgaben möchten wir verschiedene Aspekte beleuchten und zur Diskussion stellen (1).
Die Frage, wann und wie wir sterben, ist eine universelle, eine zutiefst menschliche. Es ist ein relativ neues gesellschaftliches Phänomen, dass der Einzelne das Wann und Wie selbstbestimmt in

Dennoch besteht in der «offiziellen» Schweiz eine gewisse Berührungsangst, wenn nicht sogar ein Widerspruch im Umgang mit Sterbehilfe. Unbestritten ist, dass es wohl kaum ein anderes medizinethisches Thema gibt, das von so breitem und umfassendem gesellschaftspolitischen Interesse ist. In der Vergangenheit hat sich die Schweiz nicht gescheut, Fragen von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung und Brisanz der Bevölkerung zur direkten Abstimmung vorzulegen. Umso mehr erstaunt es, dass die Praxis der Suizidhilfe in einem Land, in dem die direkte Demokratie Teil der nationalen DNA ist, bisher gar nicht demokratisch legitimiert ist. Angesichts der zu erwartenden Entwicklung diskutieren wir in den drei Beiträgen unserer Serie «Die Zukunft der Suizidhilfe in der Schweiz», dass es jetzt aber wohl Zeit ist, dass Staat und Gesetzgeber die Suizidhilfe als Teil der «Sterbekultur» dieses Landes anerkennen und dann auch folgerichtig die Verantwortung dafür übernehmen, dass allen Bürgern dazu ein freier Zugang in gesicherter Qualität zur Verfügung steht. Teil dieser Verantwortung ist, das Phänomen Sterbehilfe transparent zu dokumentieren, zu steuern und gegebenenfalls auch zu regulieren. Die Schaffung eines zentralen eidgenössischen Registers, das sämtliche Fälle in der

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EDITORIAL

Schweiz sammelt und auswertet, wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Wie soll nun aber die Zukunft der Suizidhilfe gestaltet werden? Sollte diese nur Menschen mit einem substanziellen und medizinisch objektivierbaren Leiden gewährt werden, oder könnte Sterbehilfe im Einzelfall auch von gesunden Menschen eingefordert werden? Wenn ja, wäre dann eine Demedikalisierung der Suizidhilfe nicht eine folgerichtige Konsequenz?

ter Qualität und mit finanzieller Transparenz durch staatlich anerkannte End-of-Life-CareInstitutionen zu gestalten. Eine progressive Fragestellung könnte der Gesetzgeber in einem demokratischen Prozess durch das Volk prüfen lassen: Soll zur Sterbehilfe in der Schweiz weiterhin lediglich der assistierte Suizid erlaubt sein, oder sollten – wie in der Mehrzahl der Länder, die weltweit bestimmte Formen der Sterbehilfe legalisiert haben – die Sterbewilligen auch die Möglichkeit haben, die Tötung auf Verlangen zu wählen?

Demgegenüber steht der Ansatz, die Praxis der Suizidhilfe in den Status einer medizinischen Intervention zu «erhöhen». Dies wäre ein möglicher Weg, Beratung und Sterbebegleitung in gesicher-
Aktuellen Themen Raum geben
Der Kontakt zu den Autoren unserer Serie zum assistierten Suizid bestand bereits vor dem mit medialer Aufmerksamkeit begleiteten ersten assistierten Suizid mit der Sterbehilfekapsel «Sarco». Schon im Sommer haben wir in der «Schweizer Zeitschrift für Onkologie» einen Beitrag zurVerbreitung des assistierten Suizids in der Onkologie publiziert und im Rahmen des Austauschs mit den Autoren dazu auch die – jetzt in Form einer Serie für Sie aufbereiteten – Überlegungen mit Interesse verfolgt. Uwe Güth, Andres Schneeberger und Edouard Battegay beschäftigen sich bereits seit Längerem mit den vielfältigen Facetten des assistierten Suizids. Wir freuen uns, dieser wichtigen Diskussion Raum geben zu können, einer Diskussion, die angesichts der jüngsten Entwicklungen um «Sarco» wohl auf offenere Ohren stossen dürfte als zuvor. Jenseits aller weiteren Überlegungen zur Praxis der Sterbehilfe müssten sich in Anbetracht der steigenden Zahlen wohl vor allem die Ärzte darüber Gedanken machen, welche Implikationen damit zukünftig für sie einhergehen. Und das Feld nicht abwartend denen überlassen, die derweil die Situation in ihrem Sinne gestalten. Und die gibt es immer …
Eine anregende Lektüre wünscht Ihre Christine Mücke

Abschliessend beleuchten wir die in der Schweiz derzeit übliche Organisationsform Suizidhilfe in Vereinshand. Solange die Freitodbegleitung eine gesellschaftliche Randerscheinung war, erschien der assistierte Suizid in der Hand von Vereinen als praktikabler und auch weitgehend von der Politik und der Bevölkerung akzeptierter Ansatz. Mit steigenden Zahlen ist es aber eine legitime Frage, ob eine Gesellschaft die Organisation von mindestens 5 Prozent ihrer Todesfälle in den Händen von Institutionen sehen möchte, die, als Verein geführt, Suizidhilfe zwar mit eingespielten Abläufen abwickelt, letztlich aber ohne behördliche Genehmigung, nur mit geringer Kontrollmöglichkeit von aussen, und lediglich ihren eigenen Statuten verpflichtet ist. Mit dem zu erwartenden Anstieg der Fallzahlen darf nämlich auch die Frage erlaubt sein, ob die derzeit aktiven Sterbehilfeorganisationen überhaupt in der Lage sind, die grosse Anzahl an Sterbewilligen auch zu betreuen. s
Uwe Güth
1. «Die Zukunft der Suizidhilfe in der Schweiz»; Autoren: Uwe Güth, Andres R. Schneeberger, Edouard Battegay.
Teil 1: Stellen wir uns darauf ein, dass 5 Prozent aller Todesfälle mit assistiertem Suizid erfolgen Teil 2: Welche Verantwortung tragen Politik und Gesetzgeber? Teil 3: Ist Suizidhilfe in Vereinshand Teil des eidgenössischen Brauchtums?

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