Pflanzliche Therapien in Schwangerschaft und Stillzeit
Erlaubte Arzneipflanzen und verbotene Pflanzen
Die Rezeptierung oder Verabreichung von Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit ist nicht nur für chemisch-synthetische Präparate, sondern auch für sogenannte Naturheilmittel eine heikle Angelegenheit, weil das Risiko für das ungeborene oder gestillte Kind so gering wie möglich sein muss. Eine verlässliche Positiv- und Negativliste ist auch für pflanzliche Arzneimittel unabdingbar.