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Metainformationen


Titel
Heftige Opposition gegen ein Verbot der Selbstdispensation
Untertitel
-
Lead
Die Vernehmlassung zum Heilmittelgesetz, die in den letzten Tagen von Bundesrat Couchepin lanciert wurde, ist mittlerweile abgeschlossen. Bis zum 5. März 2010 nutzten zahlreiche Kantone, Parteien, Verbände und Organisationen die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Die Opposition gegen diesen Vorstoss ist erfreulich gross.
Datum
1. Januar 2010
Journal
ARS MEDICI 08/2010
Autoren
Sven Bradke
Rubrik
APA
Schlagworte
-
Artikel-ID
780
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/780
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Transkript


OFFIZIELLES ORGAN

Heftige Opposition gegen ein Verbot der Selbstdispensation

Die Vernehmlassung zum Heilmittelgesetz, die in den letzten Tagen von Bundesrat Couchepin lanciert wurde, ist mittlerweile abgeschlossen. Bis zum 5. März 2010 nutzten zahlreiche Kantone, Parteien, Verbände und Organisationen die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Die Opposition gegen diesen Vorstoss ist erfreulich gross.

SVEN BRADKE
Eine erste Bilanz zeigt, dass die FDP und die SVP, wie im Kanton Zürich, klar zur ärztlichen Medikamentenabgabe stehen. Die CVP scherte auf Bundesebene einmal mehr aus, obwohl sie gerade in den SD-Kantonen der Zentral- und Ostschweiz wählerstark ist. Die Grünen gaben keine konkrete Stellung ab und die SP-Position war zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Zeilen noch nicht bekannt.

Kantonale Regelungen belassen Unterstützung erhielten wir auch von zahlreichen Organisationen des Gesundheitswesens, von Wirtschaftsverbänden wie auch seitens der Konsumenten. Gefreut haben wir uns insbesondere auch über die Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Er hat sich für die Beibehaltung der Selbstdispensation

auf kantonaler Ebene ausgesprochen, obschon sein Mitgliederverband pharmasuisse anders votierte.
HMG-Revision ohne SD-Frage Somit sieht eine erste Zwischenbilanz zu dieser Vorlage wie folgt aus: Eine Revision des Heilmittelgesetzes wäre in verschiedenen Punkten möglich oder sogar

Bundesgerichtsentscheid im Fall Zürich

Kantone stehen für die SD ein! Seitens der Kantone äusserten sich insbesondere die SD-Kantone klar und deutlich. Doch auch die Regierungen der Mischkantone Bern und Zürich verwarfen bezüglich eines Verbots der Selbstdispensation die Revision des Heilmittelgesetzes. Etwas irritierend ist die Stellungnahme des Kantons Schaffhausen, der eine nationale Lösung anstrebt. Höchst erfreulich ist aber, dass der Kanton Thurgau jüngst «nachdoppelte» und mit 105 zu 3 Stimmen im Grossen Rat eine Standesinitiative zur Erhaltung der Selbstdispensation in Richtung Bern versandte.

Am 30. November 2008 stimmte das Zürcher Stimmvolk der Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» zu. Der Inhalt der Initiative war, dass fortan auch die Ärzte der Städte Zürich und Winterthur ihren Patienten in der Praxis Medikamente abgeben dürften. Den Volksentscheid stellten die Apotheker aber in Frage, indem sie nach der Abstimmung das Bundesgericht anriefen und die Unvereinbarkeit des Initiativtextes mit dem Bundesrecht monierten. Dieses wollte am 5. März in der Form einer öffentlichen Beratung entscheiden. Zu dieser Beratung kam es dann aber nicht, obwohl zahlreiche Apotheker nach Lausanne gereist waren. Zwei Journalisten hatten den Richtern nämlich unmittelbar vor der Beratung mitgeteilt, dass die Abstimmung aufgrund formeller Beschwerden, die derzeit beim Regierungsrat anhängig seien, noch gar nicht offiziell «erwahrt» sei. Die Richter entschuldigten sich nach einer internen Beratung und verwiesen darauf, dass sie kein materielles Urteil fällen könnten, wenn die Abstimmung formell noch gar nicht als rechtmässig abgehalten erklärt sei. Die Beratung des Bundesgerichtes ist somit auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Zürcher Stimmvolk wartet weiterhin, dass sein Wille endlich umgesetzt wird

298 ARS MEDICI 8 ■ 2010

OFFIZIELLES ORGAN

wünschenswert, die Frage der ärztlichen Medikamentenabgabe könnte dieses Vorhaben aber zum Scheitern bringen. Zahlreiche Gegner haben diesen unüberlegten Vorstoss von alt Bundesrat Couchepin bereits abgelehnt. Der Bundesrat tut also gut daran, bezüglich der Revision des Heilmittelgesetzes die Frage eines Verbots der Selbstdispensation nicht mehr zu thematisieren. Die Selbstdispensation ist in den Deutschschweizer Kantonen gut verankert und beim Volk, insbesondere den Patienten, sehr beliebt. Zudem ist die ärztliche Medikamentenabgabe sicher und günstig. Ganz

abgesehen davon, dass die Vorstellungen der Apotheken, für ein Medikament mehrere Stunden mit dem öffentlichen Verkehr zu reisen, politisch unvertretbar sind.
Verantwortungsvolle Medikamentenabgabe Wer somit gegen die ärztliche Medikamentenabgabe ist, der ist eigentlich gegen die Patienten und gegen das Volk. Dieses möchte im Alltag wie im Notfall überall sicher, schnell und gut versorgt sein. Diese wichtige Dienstleistung bieten die SD-Ärzte mit grosser Erfahrung und Verantwortung an.

Politik weiter beobachten

Für uns gilt es nun, dieses politische Ge-

schäft mit Argusaugen weiter zu beglei-

ten sowie unsere Argumente auch den

kritischen Exponenten des Parlaments

näher zu bringen. Die SD-Taskforce wird

dieses Thema weiterhin betreuen. Wir

zählen dabei aber auch auf Ihre aktive

Unterstützung.

■

Dr. rer. publ. HSG Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit
Patientenapotheke (APA) E-Mail: info@patientenapotheke.ch

Unterstützen auch Sie die Beibehaltung der ärztlichen Medikamentenabgabe und treten Sie der Vereinigung der
Ärzte mit Patientenapotheke (APA) bei.
Die APA führt schweizweit den politischen Kampf zur Erhaltung der Selbstdispensation.
Helfen auch Sie mit und melden Sie sich über www.patientenapotheke.ch an!
Danke für Ihre aktive Unterstützung!
ARS MEDICI 8 ■ 2010 299


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