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Metainformationen


Titel
Dermatologie: Gewebereaktion zehn Jahre nach dem Tattoo
Untertitel
-
Lead
weitere Meldungen: - Infektiologie: Stillen trotz SARS-CoV-2 - Neurologie: Ingwer zur Migräneprophylaxe nicht besser als Plazebo - Ophthalmologie: Sehbehinderung häufiger als vermutet - Gesundheitswesen: Biosimilars könnten Gesundheitskosten erheblich senken
Datum
20. März 2020
Journal
ARS MEDICI 06/2020
Autoren
Renate Bonifer
Rubrik
MEDIEN - MODEN - MEDIZIN
Schlagworte
-
Artikel-ID
44070
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/44070
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Transkript


MEDIEN, MODEN, MEDIZIN

Dermatologie
Gewebereaktion zehn Jahre nach dem Tattoo

Dass ein Tattoo auch Jahre später noch Komplikationen verursachen kann, zeigt ein Fallbericht aus der Dermato­ logie des Universitätsklinikums Mon­ treal, Kanada. Ein 42-Jähriger hatte seit fünf Monaten Papeln rund um ein grosses Tattoo, das er sich zehn Jahre zuvor hatte stechen lassen. Weitere Symptome wie Jucken,

Fieber, Gelenkschmerzen usw. hatte er nicht. Die Biopsie enthielt keine Bakte­ rien, Mykobakterien oder Pilze. Es ­zeigten sich hingegen nicht verkäsende Granulome mit schwarzen und braunen Pigmenten in der oberen und tiefen Dermis, sodass die Diagnose «kutane Sarkoidose» gestellt wurde. Die an­ schliessende gründliche Abklärung er­

gab keinen Hinweis auf eine Sarkoidose

in anderen Organen. Nach einigen Mo­

naten Therapie mit einem starken topi­

schen Steroid waren die Papeln ver­

schwunden.

RBO s

Lim D, Nantel-Battista M: Sarcoidal reaction in a tattoo. N Engl J Med 2020; 382(9): 744.

Infektiologie
Stillen trotz SARS-CoV-2

Das Virus wurde bis anhin noch nicht in Muttermilch nachgewiesen, wohl aber entsprechende antivirale Antikör­ per. Insofern könnte Stillen auch hier einen schützenden Effekt für das Kind haben. Jedoch ist darauf zu achten, dass eine an SARS-CoV-2 erkrankte Mutter das Virus nicht per Tröpfcheninfektion auf ein gesundes Kind überträgt. Was tun? Der Fachbeirat der Stillförderung Schweiz schliesst sich Empfehlungen zum Stillen mit SARS-CoV-2 aus Öster­ reich an: Erkrankt eine Stillende an SARS-CoV-2, ist davon auszugehen, dass das Kind

höchstwahrscheinlich bereits mit dem Virus in Kontakt war: Die Mutter darf und sollte weiter stillen. Sie sollte dabei (und auch sonst im Kontakt mit dem Kind) einen Mundschutz tragen und die üblichen hygienischen Vorsichtsmass­ nahmen einhalten, bis sie nicht mehr als infektiös gilt. Eine an SARS-CoV-2 erkrankte Schwangere scheint nach aktuellem Kenntnis­ stand das Virus nicht auf das unge­ borene Kind zu übertragen. Nach der Geburt sollten Mutter und Kind jedoch getrennt werden, bis die Mutter nicht mehr als infektiös gilt. Wenn die Mutter

stillen möchte, kann sie während dieser Zeit die Muttermilch abpumpen (Mundschutz tragen, vorher Hände waschen und desinfizieren) und einer gesunden Person geben, die diese Milch bedenken­ los und ohne Vorbehandlung dem Neu­ geborenen füttern kann. Die Empfehlungen werden auf der Website des Verbands der Still- und Laktationsberaterinnen Österreichs bei Bedarf aktualisiert: https://www.rosenfluh.ch/qr/stillen.  RBO s
Newsletter Stillförderung Schweiz vom 4. März 2020.

Neurologie
Ingwer zur Migräneprophylaxe nicht besser als Plazebo

In einer plazebokontrollierten, doppel­ blinden Studie (1) wurde ein Ingwer­ extrakt als Migräneprophylaktikum getestet. Er hatte jedoch keine Wirkung, die über den für derartige Migränestu­ dien typischen massiven Plazeboeffekt hinausreichte. 107 Patienten mit episodischer Migräne im Alter zwischen 18 und 60 Jahren und ohne sonstige prophylaktische Thera­ pie wurden in die Studie aufgenommen. Sie erhielten über drei Monate entweder den Ingwerextrakt (3× tägl. 200 mg [5% aktive Substanz]) oder ein Plazebo (1:1-Randomisierung). Die Patienten

führten ein Schmerztagebuch, und sie waren einmal pro Monat beim Arzt. Der Ingwerextrakt war dem Plazebo nicht überlegen. In beiden Gruppen wa­ ren ein Rückgang der Migränetage mit starken Schmerzen von 39 bis 40 Pro­ zent sowie ein Rückgang des Schmerz­ mittelgebrauchs bei Migräneattacken zu beobachten. Als natürliche Substanzen zur Migräne­ prophylaxe empfiehlt die Schweizeri­ sche Kopfwehgesellschaft Magnesium (20–25 mmol/Tag), Coenzym Q10 (3× 100 mg/Tag) oder Riboflavin (Vita­ min B2, 400 mg pro Tag) (2).

Bewährt hat sich auch regelmässiger

Ausdauersport. Er könne die Anfalls­

frequenz von Migränepatienten senken,

heisst es in einer Medienmitteilung der

Deutschen Gesellschaft für Neuro-

logie (3).

RBO s

1. Martins LB et al.: Double-blind placebo-­ controlled randomized clinical trial of ginger (Zingiber officinale Rosc.) in the prophylactic treatment of migraine. Cephalalgia 2020; 40(1): 88–95.
2. Schweizerische Kopfwehgesellschaft: Therapieempfehlungen für primäre Kopfschmerzen 2019. 10. vollständig überarbeitete Auflage. www.headache.ch.
3. Medienmitteilung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie vom 28. Februar 2020.

158

ARS MEDICI 6 | 2020

Ophthalmologie
Sehbehinderung häufiger als vermutet

Rückspiegel

Die Zahl von Menschen mit einer Sehbehin­ derung sei in der Schweiz weitaus höher als bislang vermutet, so der Schweizerische Zen­ tralverein für das Blindenwesen SZBLIND. Grund für die Unterschätzung des Problems sei die Tatsache, dass es in der Schweiz bis anhin keine offizielle Statistik zur Sehbehin­ derung gebe. Der SZBLIND legt nun eigene Berechnungen vor, die auf verschiedenen Sta­ tistiken sowie eigenen Studien und Daten aus dem Ausland beruhen. Demnach leben rund 377 000 betroffene Per­ sonen in der Schweiz. Von ihnen sind etwa 50 000 blind, und 57 000 haben gleichzeitig eine Hörbehinderung. 1,5 Prozent der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 20 Jahre sind sehbehindert, hörsehbehindert oder blind. Bei dieser jüngsten Personen­

gruppe bestehen die Sinnesbeeinträchtigun­ gen bereits seit der Geburt. Der grösste Teil der Menschen mit Hörsehbehinderung, etwa 80 bis 85 Prozent, hat dagegen den Grossteil seines Lebens ohne Sinnesbeeinträchtigungen verbracht und wird erst im dritten oder vier­ ten Lebensalter damit konfrontiert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwick­ lung rechnet der SZBLIND mit einer weiteren Zunahme von Menschen mit Sinnesbeein­ trächtigungen. Bereits in neun Jahren werde eine halbe Million Menschen mit Sehbehinde­ rung, Blindheit oder Hörsehbehinderung in der Schweiz leben. Weitere Informationen: www.szblind.ch/fachheft-sehbehinderung.  SZBLIND/RBO s
Medienmitteilung von SZBLIND vom 2. März 2020.

Gesundheitswesen
Biosimilars könnten Gesundheitskosten erheblich senken

Die Kosten im Schweizer Gesundheitssystem liessen sich um geschätzte 17 bis 100 Millionen Franken verringern, wenn vermehrt Biosimi­ lars anstelle der Originalpräparate eingesetzt würden. Zu diesem Schluss kommen Gesund­ heitsökonomen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in einem Bericht, den sie im Auftrag des Unter­ nehmens Pfizer erstellten. Basis der Analyse sind sowohl die aktuelle Situation auf dem Schweizer Medikamenten­ markt als auch Interviews mit Ärzten, Spital­ apothekern und Vertretern von Versicherun­ gen und Patientenorganisationen. Anhand verschiedener Szenarien der Marktentwick­ lung wurde berechnet, welche Kostenfolgen eine zunehmende Nutzung und vermehrte Neuzulassungen von Biosimilars haben könn­ ten. So schätzt man die möglichen Einsparun­ gen für sechs der wichtigsten Wirkstoffe auf bis zu 100 Millionen Franken über drei Jahre, falls neu behandelten Patienten vermehrt ­Biosimilars verschrieben würden. Wenn man auch diejenigen auf Biosimilars umstellen würde, die bisher Originalpräparate verwen­

deten, seien die Einsparungen noch höher,

heisst es in einer Medienmitteilung der

ZHAW.

Biosimilars sind bis zu 25 Prozent billiger als

die Originalbiologika. Anders als Generika

sind Biosimilars aufgrund des biotechnologi­

schen Herstellungsverfahrens keine exakte

Kopie des Originalpräparats. Für die Zulas­

sung als Biosimilar müssen eine ausreichend

grosse Ähnlichkeit bezüglich Wirksamkeit,

Sicherheit und Qualität nachgewiesen werden.

Während Biosimilars in europäischen Län­

dern wie Norwegen oder Dänemark bereits

weitverbreitet sind und zum Teil standard­

mässig die Originalprodukte ersetzen, sieht

das in der Schweiz anders aus. Der Markt­

anteil der Biosimilars liegt hierzulande noch

weit unter dem der Originalpräparate. Ein

Grund hierfür sei die im Vergleich mit der EU

zurzeit geringere Auswahl an zugelassenen

Biosimilars in der Schweiz, sodass die Ärzte­

schaft weniger Erfahrung mit diesen Präpara­

ten habe.

ZHAW/RBO s

Medienmitteilung der ZHAW vom 4. März 2020.

Vor 10 Jahren
Intervalltraining für alle
Der norwegische Sportwissenschaftler Jan Helgerud propagiert das bis anhin eher für Leistungssportler gedachte Intervalltraining für jedermann. Mehrere Minuten mit extremer Belastung werden dabei von Ruhephasen unterbrochen.
Vor 50 Jahren
Neues Zytostatikum
Am Paul-Ehrlich-Institut in Berlin wird ein ­Zytostatikum für bestimmte Leukämiezellen entdeckt. Anders als normale Zellen können diese Leukämiezellen die Aminosäure Asparagin nicht selbst synthetisieren. L-Asparaginase spaltet zirkulierendes Asparagin und schneidet so die Leukämiezellen von der Versorgung ab. Das Zytostatikum ist bis heute bei akuter lymphatischer Leukämie (ALL) und Non-Hodgkin-Lymphomen im Einsatz.
Vor 100 Jahren
Chinin gegen Scharlach
Der Berliner Internist Georg Ludwig Zülzer nimmt an, dass Scharlach von Einzellern verursacht wird, die den Erregern der Malaria ähneln. Seine Hypothese beruht darauf, dass in beiden Fällen vor dem Auftreten des Exanthems beziehungsweise vor dem Ausbruch der Malaria eine Milz- und Leberschwellung palpierbar ist, die dann zurückgeht, «offenbar weil von hier aus die Parasiten in die Blutbahn ausgestreut werden». Folglich behandelt er an Scharlach erkrankte Kinder mit dem Malariamedikament Chinin. Er ist vom Erfolg überzeugt, und nicht nur das: Chinin soll sogar präventiv vor Scharlach schützen, weil Kinder mit Milz- und Leberschwellung, denen man reichlich Chinin verabreichte, während einer regionalen Scharlachepidemie nicht erkrankten. Offenbar interpretiert Zülzer die fiebersenkende, symptomatische Wirkung des Chinins fälschlicherweise als scharlachheilend und unspezifische Symptome als Anzeichen einer vermeintlich drohenden Scharlach­ erkrankung, die man mit Chinin verhindert habe. RBO s

ARS MEDICI 6 | 2020


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