Rosenfluh Publikationen AG
☰
  • Home
  • News
  • Publikationen
    ARS MEDICIARS MEDICI-DossierCongressSelectionGynäkologiePsychiatrie & NeurologiePädiatrieErnährungsmedizinDermatologie & Ästhetische MedizinOnkologiedoXmedicalmed & moveSprechstundePhytotherapieArs Medici thema …Managed Care
  • Abonnemente
  • Mediadaten
  • Verlag
    TeamPartner
  • Kontakt
  • Account
    AnmeldenRegistrierenProfil bearbeitenAbmelden
← 2. PsoriNet-Qualitätszirkel Allergisches Kontaktekzem auf die elektronische Zigarette →
← 2. PsoriNet-Qualitätszirkel Allergisches Kontaktekzem auf die elektronische Zigarette →

Schweizer Zeitschrift für Dermatologie & Ästhetische Medizin [medicos] - Navigation
☰

  • Aktuelle Ausgabe
  • Archiv
  • News
  • Redaktion
  • Kundenberater
  • Abonnemente
  • Tarif
  • Autorenrichtlinien
  • Impressum

Die Zeitschrift für Dermatologie und Ästhetische Medizin hat folgende Schwerpunkte: Dermatologie, Dermatopharmazie, Dermatokosmetik, Allergologie und Venerologie. Ausserdem berichten wir von Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen. Erscheint 4 mal pro Jahr in einer Auflage von ca. 3500 Exemplaren.

Navigation

  • Home
  • News
  • Publikationen
    • ARS MEDICI
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Zertifizierte Fortbildung
      • ARS MEDICI Auktionsfenster (AMA)
      • Serie: Palliativmedizin
      • Serie: Kompressionstherapie
      • Serie: Seltene Krankheiten
      • Serie: Augenheilkunde aktuell
      • Serie: E-Health
      • Serie: Der Arzt als Unternehmer
      • Wissenschaftlicher Beirat
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • ARS MEDICI-Dossier
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • CongressSelection
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Impressum
    • Gynäkologie
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Aktuelle Expertenbriefe SGGG
      • Herausgeberboard
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • Psychiatrie & Neurologie
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Herausgeberboard
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • Pädiatrie
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Redaktionsbeirat
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • Ernährungsmedizin
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Serie: Trinknahrung
      • Serie: Allgemeine Ernährungsempfehlungen für Patienten mit Magen-Darm-Erkrankungen
      • Herausgeberbeirat
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • Dermatologie & Ästhetische Medizin
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • Onkologie
      • Aktuelle Ausgabe
      • Archiv
      • News
      • Herausgeberboard
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
      • Tarif
      • Autorenrichtlinien
      • Impressum
    • doXmedical
      • Archiv
      • Redaktion
      • Kundenberater
      • Abonnemente
    • med & move
      • Archiv
      • Kundenberater
      • Impressum
    • Sprechstunde
      • Archiv
      • Impressum
    • Phytotherapie
      • Archiv
      • Impressum
    • Ars Medici thema …
      • Archiv
      • Impressum
    • Managed Care
      • Archiv
  • Abonnemente
  • Mediadaten
    • Mediadaten
  • Verlag
    • Team
    • Partner
  • Kontakt
  • Account
    • Anmelden
    • Registrieren
    • Profil bearbeiten
    • Abmelden

Metainformationen


Titel
Bericht zum SGML-Kongress
Untertitel
Besserer Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Lead
Der Bund plant einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall. Die entsprechende Gesetzesvorlage, das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG), sei bereits vom Bundesrat verabschiedet und ans Parlament überwiesen worden, berichtete Dr. Evelyn Stempfel-Mohler, die Projektleiterin des neuen Bundesgesetzes beim BAG in Bern, am diesjährigen Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML).
Datum
8. April 2016
Journal
Schweizer Zeitschrift für Dermatologie & Ästhetische Medizin [medicos] 02/2016
Autoren
Adela Zatecky
Rubrik
SGML
Schlagworte
SGML-Kongress
Artikel-ID
19643
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/19643
Download
Als PDF öffnen

Transkript


SGML

Nachrichten der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML)

Bericht vom SGML-Kongress
Besserer Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Darüber hinaus ermöglicht es dem BAG in Zukunft, die Bevölkerung oder auch spezifische Berufsgruppen bei Bedarf zu informieren und hierzu die wissenschaftlichen Grundlagen zu generieren.

Gesetzesvorlage liegt dem Parlament zur Beratung vor

Der Bund plant einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall. Die entsprechende Gesetzesvorlage, das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG), sei bereits vom Bundesrat verabschiedet und ans Parlament überwiesen worden, berichtete Dr. Evelyn Stempfel-Mohler, die Projektleiterin des neuen Bundesgesetzes beim BAG in Bern, am diesjährigen Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML).

Im April 2012 erhielt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom Bundesrat den Auftrag, ein solches Gesetz zu erarbeiten. Ursprünglich geschah dies in erster Linie aufgrund wiederholter Vorfälle mit Laserpointern. «Es hatte also gar nichts mit der Medizin zu tun, sondern mit dem Verkehr, wo Lokomotivführer, Piloten und Polizisten geblendet wurden», so Stempfel-Mohler. Hier bedurfte es einer rechtlichen Grundlage, um solche Vorfälle unterbinden zu können. Darüber hinaus wurde auch ein Solariumverbot für Minderjährige gefordert.
Klare Vorgaben Der Bundesrat gab damals klare Vorgaben: Es sollte keine strenge Reglementierung sein. Vielmehr sollte eine vernünftige Regelung gefunden werden, die auch die bereits bestehenden Gesetze berücksichtigt. Es sollten nur dort Regelungen getroffen werden, wo bis anhin trotz Gesundheitsgefährdungen Lücken bestanden. Daher wurde zuerst erfasst, was bereits geregelt ist. Regelungen bestehen im Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz und auch in der Medizin. Das Inverkehrbringen von Produkten sei ebenfalls geregelt, auch auf europäischer Ebene, berichtete Stempfel-Mohler: «Da dürfen wir auf keinen Fall neue, zusätzliche Anforderungen stellen, sondern die berück-

sichtigen, die es gibt.» Es ging also letztlich darum, bestehende Gesetze zu ergänzen und so den Gesundheitsschutz zu verbessern.
Welche konkreten Massnahmen sind geplant? Als konkrete Massnahmen bietet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu kontrollieren. Das ist zum Beispiel bei Solarien sinnvoll, denn da gibt es Normen zur Anwendung. Bis jetzt war niemand dafür zuständig, dies zu kontrollieren. Mit dem neuen Gesetz sollen die Kantone die Möglichkeit zur Kontrolle erhalten. Dann kann das Gesetz einen Sachkundenachweis für gewisse Anwendungen aus diesem Bereich vorsehen und Ausbildungsanforderungen definieren. Im Fokus dieser Massnahmen stehen kosmetische Behandlungen mit Laser, Blitzlampen oder Ultraschall sowie Radiofrequenzbehandlungen. Weiterhin bietet das Gesetz die Möglichkeit, Vorschriften für Veranstaltungen festzulegen, an denen beispielsweise Lasershows durchgeführt werden. Die bereits vorliegenden Regelungen werden in dem neuen Gesetz rechtlich auf eine solidere Basis gestellt. Als wichtige Massnahme sieht das Gesetz ein Verbot für starke Laserpointer vor.

Heutige Regelungen Ob und wann das Gesetz in Kraft trete, hänge davon ab, wie dringlich es im Parlament behandelt werde, betonte Stempfel-Mohler: «Vor 2018 ist sicherlich nicht damit zu rechnen.» Solange es noch nicht in Kraft ist, gelten die bisherigen Regelungen. Zu Laseranwendungen gibt es bereits heute Regelungen in der Medizinprodukteverordnung – zumindest in der Schweiz. Diese Regelung hat ein grosses Problem: Sie fokussiert nur auf die Medizinprodukte. Die vielen anderen Produkte, die nicht als Medizinprodukte registriert und ebenfalls für kosmetische Anwendungen einsetzbar sind, werden dadurch nicht erfasst. Mit dem neuen Gesetz will man hier eine Einheit erreichen. Es soll auch Klarheit geschaffen werden hinsichtlich der Frage, wer welche Produkte verwenden und welche Anwendungen durchführen darf.
Der entsprechende Gesetzestext hierzu soll lauten: «Art. 3: Verwendung von Produkten … 2 Der Bundesrat kann für die gewerbli-
che oder berufliche Verwendung von Produkten mit Gefährdungspotenzial a einen Sachkundenachweis vorsehen; b den Einbezug von geeigneten
Fachpersonen vorsehen. 3 Er kann Anforderungen an die Aus-
bildung für den Sachkundenachweis nach Absatz 2 Buchstabe a festlegen.»
Zusammengefasst bedeutet das: In Zukunft wird es die Möglichkeit geben, für gewisse Behandlungen mit Produkten, die nichtionisierende Strahlen und Schallwellen erzeugen, einen Sachkundenachweis vorzusehen, um den Einbezug einer geeigneten Fachperson zu erreichen. Das soll unabhängig davon gelten, um welches Produkt es sich handelt, sondern es soll hier wirklich um die Behandlung selbst gehen, wie Stempfel-Mohler betonte.

28 SZD 2/2016

SGML

Nachrichten der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML)

Regelungen bei Laserund IPL-Anwendungen Diese Regelung wird nur für den kosmetischen Bereich gelten – es wird also keine zusätzlichen Anforderungen an die Ärzte geben. Derzeit seien Regelungen denkbar zu Laser-, IPL- und Ultraschallanwendungen, in Zukunft könnten aber durchaus noch andere Anwendungen dazukommen, erklärte Stempfel-Mohler: «Das Gesetz soll auch eine Basis dafür bilden, dass zukünftige Technologien in diesem Bereich abgefangen werden und zeitgerecht eine gute Lösung gefunden werden kann.» Ein Verbot solle dabei möglichst vermieden werden, betonte Stempfel-Mohler: «Das soll wirklich nur als allerletzte Möglichkeit zum Tragen kommen.»

Interessanterweise kam auch als Rückmeldung von den Kantonen die klare Forderung nach dem Solarienverbot für Minderjährige. Wie das bei neuen Gesetzen meistens der Fall ist, war der Vollzug vielen Kantonen unklar, auch die Abgrenzung zu den bestehenden Gesetzen. Anschliessend wurde unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen ein Vernehmlassungsbericht verfasst. Grundsätzlich haben die Vernehmlassungsteilnehmenden anerkannt, dass Regelungen in diesem Bereich notwendig sind. Die zuständige Projektgruppe des BAG hat danach versucht, diesen Punkten Rechnung zu tragen. Die Unterlagen wurden angepasst, und die Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes wurden erläutert. «Wir haben auch Ge-

Der politische Prozess beim NISSG
BR-Entscheide Arbeiten Federführung BAG Parlament

Auftrag des Bundesrats Vernehmlassung
Verfassen des Vernehmlassungsberichts
Entscheid weiteres Vorgehen Botschaft Überweisung der Botschaft ans Parlament
Inkraftsetzung?

Erarbeitung der Gesetzesvorlage

2012

2013

2014

2015

Ausführungsbestimmungen
Parlamentarische Beratung

2016

2017

Ca. 2018

gesetzt wird.» Für die Ausführungsbe-

stimmungen soll es dann das Ziel sein,

dass das Fachwissen in die Berufsbil-

dung integriert wird. Als wichtig wird

dabei erachtet, mit allen beteiligten

Branchen zusammenzuarbeiten.

Der politische Druck liegt derzeit extrem

auf den Laserpointern. «Wir werden dort

sicherlich zuerst eine Ausführungsbe-

stimmung erarbeiten müssen, bevor wir

uns den anderen Problempunkten zu-

wenden können», erläuterte Stempfel-

Mohler.

Trotzdem ist es geplant, dass noch in

diesem Jahr ein erster Roundtable mit

Vertretern der verschiedenen betroffe-

nen Branchen stattfindet. Hierzu werde

sicherlich auch ein Vertreter der SGML

eingeladen werden, sagte Stempfel-

Mohler.

Wie SGML-Präsidentin Dr. Bettina Rüm-

melein in der Diskussion ergänzte, ist die

SGML bereits proaktiv tätig geworden.

Praktisch heisst das: Das Ausbildungs-

konzept der SGML wendet sich nicht

mehr nur an Ärzte, sondern auch an die

MPA, die unter der Aufsicht eines Arztes

delegierte Leistungen in der Praxis

durchführen können. Ein entsprechender

Ausbildungsgang MLA (= Medizinische

Laser Assistenz) wurde mittlerweile von

der SGML verabschiedet und wird be-

reits über die SGML-Homepage ange-

boten.

L

Adela Žatecky

Wo stehen wir heute? Nachdem das BAG im Jahr 2012 den Auftrag erhalten hatte, wurde bis 2014 eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die sehr vielschichtig ist und aufgrund der vielen betroffenen Bereiche diese Zeit in Anspruch genommen hat. Im April 2014 wurde die Vernehmlassung eröffnet, in der viele betroffene Verbände und Organisationen, auch die Kantone, ihre Meinungen zu diesem Gesetz abgeben konnten. Auch von der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML) sind wertvolle Stellungnahmen eingegangen, wie Stempfel-Mohler hervorhob.

spräche mit den Kantonen zum Vollzug geführt», so Stempfel-Mohler weiter. Im Februar 2015 hat sich der Bundesrat für dieses Gesetz ausgesprochen und das BAG aufgefordert, die Resultate aus der Vernehmlassung mit einzuarbeiten, was auch gemacht wurde. Am 11. Dezember 2015 hat der Bundesrat schliesslich den Entwurf des NISSG an das Parlament überwiesen. Derzeit liegt das Gesetz beim Parlament. Das Gesetz wird dort in der zuständigen vorberatenden Kommission sowie im Plenum behandelt. «Wir hoffen natürlich, dass es vom Parlament akzeptiert wird und auch in Kraft

Der Gesetzesentwurf des NISSG im Netz: www.bag.admin.ch/themen/strahlung/ 02883/13184/index.html?lang=de

SZD 2/2016

29


Share on Facebook Share on Google+ Tweet about this on Twitter Share on LinkedIn Per Mail tielen

Artikelsuche

Aktuelle Ausgaben

Ars Medici
Ars Medici Dossier
CongressSelection
Gynäkologie
Pädiatrie
Psychiatrie & Neurologie
Ernährungsmedizin
Dermatologie & Ästhetische Medizin
Onkologie
Zeitschriften sind nicht mehr erhältlich
Phytotherapie
Ars Medici Labor
doXmedical
Sprechstunde
med & move
Managed Care
Zurück nach oben
Kontakt

Rosenfluh Publikationen AG
Schweizersbildstrasse 47
CH-8200 Schaffhausen

E-Mail: info@rosenfluh.ch
Telefon: +41 52 675 50 60
Fax: +41 52 675 50 61

Weitere Links
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen

© 2025 Rosenfluh Publikationen AG

Website production by Webwerk