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Metainformationen


Titel
Politforum
Untertitel
Offensive für eine menschenwürdige Pflege in der Schweiz
Lead
Fraktion BD, Sprecherin: Nationalrätin Rosmarie Quadranti Der Bundesrat wird damit beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, mit dem die beschämenden Mängel bei der Pflege älterer Menschen in der Schweiz behoben werden.
Datum
13. Oktober 2017
Journal
ARS MEDICI 20/2017
Autoren
Rosmarie Quadranti
Rubrik
POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
Schlagworte
-
Artikel-ID
33605
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/33605
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Transkript


POLITFORUM

Xundheit in Bärn

MOTION vom 3.5.2017
Offensive für eine menschenwürdige Pflege in der Schweiz

Fraktion BD, Sprecherin: Nationalrätin Rosmarie Quadranti
Der Bundesrat wird damit beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, mit dem die beschämenden Mängel bei der Pflege älterer Menschen in der Schweiz behoben werden.

Begründung Die Qualität der Pflege in der Schweiz ist rapide am Sinken und führt teilweise zu unwürdigen Zuständen sowohl für die Pflegebedürftigen wie auch für die Mitarbeitenden. Pflegebedürftige werden zu Kostenträgern degradiert. Die Gewinnorientierung lässt die Menschen vergessen. Die Meldungen bei der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter (UBA)

nehmen zu. Freiheitseinschränkende Massnahmen dienen oftmals Effizienzgewinnen statt dem Schutz der Pflegebedürftigen. Das ist der Schweiz unwürdig! Gleichzeitig stossen die Mitarbeitenden zunehmend an ihre Grenzen. Die physische wie auch die psychische Belastung steigt stetig. Mit der demografisch bedingt steigenden Pflegekapazität geht ein ebenso steigender Fachkräfteman-

gel einher, was das System irgendwann in den Kollaps führen kann. Es ist deshalb dringend und elementar, dass der Bundesrat hier das Heft in die Hand nimmt und ein umfassendes Massnahmenpaket vorlegt, mit dem nachhaltig eine menschenwürdige Pflege in der Schweiz sichergestellt wird.

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.8.2017

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege bewusst. Er hat sich deshalb diesem Thema gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik angenommen. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Pflege und Betreuung älterer Menschen liegt die Sicherstellung der Qualität der Pflege älterer Menschen aber primär in der Zuständigkeit der Kantone. Im Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 wurde festgehalten, dass neben der Stärkung der Prävention zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit vor allem Massnahmen zur Steigerung der Qualität und der Effizienz in der Versorgung nötig sind, um den Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege zu begegnen. So kann z.B. durch die Förderung der koordinierten Versorgung die

Pflege effektiver und effizienter aufgestellt werden. Auch im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie 2014 bis 2019 wird dem Thema der Qualität der Pflege, aber auch der Einhaltung von ethischen Leitlinien bei der Betreuung und Pflege demenzkranker Menschen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik haben sich Bund und Kantone am 2. Juni 2016 darauf verständigt, dass sie die Umsetzung dieser Massnahmen im Rahmen der geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gemeinsam angehen wollen. Auch den Fachkräftemangel im Bereich der Pflege gehen Bund und Kantone gemeinsam an. Ein wichtiges Instrument dazu ist die Fachkräfteinitiative, die seit 2015 gemeinsam mit den Kantonen umgesetzt wird. Dabei wird dem Fachkräftemangel in der Pflege

insbesondere mit folgenden Massnahmen begegnet: Mit dem am 5. Dezember 2014 vom Bundesrat verabschiedeten «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen» sollen pflegende Angehörige entlastet und unterstützt werden. Damit soll die Nachfrage nach professioneller Pflege reduziert werden. Mit dem Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 wird die Ausbildungsqualität der Pflegeberufe erhöht und damit deren Attraktivität gefördert. Ebenfalls im Rahmen der FKI hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 entschieden, weitere Massnahmen zur Förderung des Ansehens der Langzeitpflege zu ergreifen sowie Kurse für den Wiedereinstieg und konkrete Verbesserungen der Arbeitsumgebung zur Erhöhung der Verweildauer im Beruf finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat hat

beispielsweise das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beauftragt, kantonale Förderprogramme für Wiedereinsteigende in die Langzeitpflege finanziell zu unterstützen. Mit der Übernahme der Kosten für Wiedereinstiegskurse sollen Bund und Kantone von 2018 bis 2022 gemeinsam 2000 diplomierte Pflegefachkräfte dafür gewinnen, in die Langzeitpflege zurückzukehren. Diese Massnahmen bauen auf dem Anfang 2016 abgeschlossenen Masterplan Bildung Pflegeberufe auf. Mit diesen laufenden Massnahmen trägt der Bundesrat dem berechtigten Anliegen der Motion bereits Rechnung und geht im Rahmen der Bundeskompetenzen die anerkannten Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege an.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Erste Hilfe für Menschen mit letzter Hoffnung

www.msf.ch PK 12-100-2

880

ARS MEDICI 20 I 2017

POLITFORUM

INTERPELLATION vom 4.5.2017
Ausländische Experten für hausgemachte Probleme?

Lorenz Hess Nationalrat BDP Kanton Bern
Im September 2016 hat das EDI angekündigt, Modelle zu analysieren, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversiche-

rung (OKP) eingesetzt werden. Dabei stünden Deutschland und die Niederlande im Vordergrund; analysiert werden sollten Steuerungsinstrumente bei den Mengen sowie den ambulanten und stationären Budgets. Innerhalb eines Jahres hat das EDI Vorschläge für das weitere Vorgehen in Aussicht gestellt. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie lautet der Auftrag? 2. Um wen handelt es sich bei den
erwähnten Experten? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? 3. Wieso setzt das EDI ein ausländisches Expertengremium ein, wenn das Departement selber auf eine namhafte Expertengruppe mit grosser Auslanderfahrung zurückgreifen kann? 4. Medienberichten zufolge wird sich im Juni 2017 auch der Ge-

samtbundesrat mit dem Fragenkomplex Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung befassen. Wird er eine Auslegeordnung vornehmen, bei der auch Themen wie Lockerung des Vertragszwangs bei Überversorgung und Vertragsfreiheit zur Sprache kommen? Unter anderem im Postulat SGKSR 16.3000 hat das Parlament die Aufarbeitung solcher Alternativen in Auftrag gegeben.

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.8.2017

1. Die Expertengruppe wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingesetzt, um anhand einer Analyse der internationalen Erfahrungen zur Steuerung des Mengenwachstums Instrumente zur Beeinflussung der Mengenentwicklung in der Schweiz vorzuschlagen. Diese sollen primär von den Tarifpartnern oder subsidiär von den Tarifgenehmigungsbehörden eingesetzt werden können. Auch Instrumente, die Änderungen des regulatorischen Rahmens notwendig machen, sollen in die Überlegungen einbezogen werden. Weitere Massnahmen zur Vermeidung unnötiger Leistungen können ebenfalls vorgeschlagen werden. Geplant ist, dass die Expertengruppe ihren Bericht mit möglichen Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dem EDI im Herbst 2017 unterbreitet. 2. Bei den Mitgliedern der Expertengruppe handelt es sich um Personen mit medizinischem und gesundheitsökonomischem Hintergrund aus Praxis, Forschung und Verwaltung der Schweiz, Deutschland, Frankreich und der Niederlande, die

sich mit dem Thema Kostendämpfung im Gesundheitswesen beschäftigt haben. Dies sind: O Alt-Ständerätin und Alt-Regie-
rungsrätin Verena Diener (Zürich): Vorsitzende der Expertengruppe; O Dr. med. Brida von Castelberg, Ärztin (Zürich); O Prof. Dr. med. Dieter Conen, Arzt (Buchs AG); O Dr. med. Yves Eggli, Institut universitaire de médecine sociale et préventive, Centre hospitalier universitaire vaudois CHUV et Université de Lausanne; O Dr. Heinz Locher, Gesundheitsökonom (Bern); O Prof. Dr. Tilman Slembeck, School of Management and Law, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften; O Prof. Dr. Rudolf Blankart, Kompetenzzentrum für Public Management, Universität Bern und sitem-insel AG (DE); O Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin und European Observatory on Health Systems and Policies (DE); O Dr. Zeynep Or, Institut de recherche et documentation en économie de la santé IRDES,

Université Paris PanthéonSorbonne (FR); O Prof. Dr. Patrick Jeurissen, Radboud University Medical School (NL); O Stefan Meierhans, Preisüberwacher PUE; O Serge Gaillard, Direktor Eidgenössische Finanzverwaltung EFV; O Eric Scheidegger, Stv. Direktor Staatssekretariat für Wirtschaft SECO; O Michael Jordi, Zentralsekretär der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK. 3. Es handelt sich nicht um ein ausländisches Expertengremium, sondern um eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung: Das 14-köpfige Gremium vereint 10 schweizerische sowie 4 ausländische Expertinnen und Experten. Mit der Einsetzung der Expertengruppe wollte der Bundesrat – zusätzlich zu den bereits laufenden und geplanten Kostendämpfungsmassnahmen – explizit die Modelle anderer europäischer Länder analysieren. Er geht davon aus, dass die ausländischen Experten vertiefte Kenntnisse und Detailwissen zu

den Erfahrungen mit den in ihren Ländern eingesetzten Kostenund Mengensteuerungsinstrumenten einbringen können. Weitere Informationen zur Expertengruppe sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit zu finden. 4. Die Kostendämpfung in der Krankenversicherung ist eine der Prioritäten des Bundesrates im Rahmen der Strategie «Gesundheit2020». Der Gesamtbundesrat hat sich deshalb an seiner Klausur Ende Juni 2017 mit einem breiten Katalog an laufenden und geplanten Kostendämpfungsmassnahmen befasst. Eine Aufarbeitung von Alternativen zur Zulassungssteuerung in Erfüllung des Postulates 16.3000 hat der Bundesrat bereits in seinem Bericht vom 3. März 2017 vorgenommen. Auf der Basis des Postulatsberichts hat der Bundesrat einen Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Anfang Juli 2017 in die Vernehmlassung geschickt.

ARS MEDICI 20 I 2017

881


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