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Metainformationen


Titel
Schadet der Hörapparat Lärmgeschädigten?
Untertitel
Gefahr der zu lauten Einstellung des Hörgeräts
Lead
Bei Lärmgeschädigten, die mit Hörgeräten versorgt wurden, kann es trotz fehlender weiterer Lärmexposition zu ei- nem Anstieg der Lärmschwerhörigkeit kommen.
Datum
24. Mai 2004
Journal
ARS MEDICI 11/2004
Autoren
Ernst Moritsch
Rubrik
MEDIZIN — Referat
Schlagworte
Hörapparat
Artikel-ID
11772
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/11772
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Transkript


REFERAT q EXPOSÉ
Schadet der Hörapparat Lärmgeschädigten?
Gefahr der zu lauten Einstellung des Hörgeräts

ERNST MORITSCH
Bei Lärmgeschädigten, die mit
Hörgeräten versorgt wurden,
kann es trotz fehlender wei-
terer Lärmexposition zu ei-
nem Anstieg der Lärmschwer-
hörigkeit kommen.
Bei der Begutachtung von Lärmschwerhörigen mit Hörgeräten wird häufig beobachtet, dass der Hörverlust in typischer Form fortschreitet, obwohl die berufliche Lärmbelastung durch technische und organisatorische Massnahmen praktisch beseitigt war. Es ist einleuchtend, dass diese Personen das Gerät so laut einstellten, dass ein Optimum an Sprachverständlichkeit erzielt wurde. Werden Hörgeräte bei 100 dB täglich zwei Stunden benützt, entspricht dies einer beruflichen Lärmbelastung von etwa 95 dB über acht Stunden ohne Gehörschutz. Nur 1 bis 2 Prozent aller im Lärm Tätigen entwickeln eine Lärmschwerhörigkeit; hier ist eine individuell höhere Vulnerabilität des Innenohrs anzunehmen. Gleichzeitig haben diese Personen meist eine höhere akustische Unbehaglichkeitsschwelle, sind also höhere Lärmpegel gewöhnt. Dies verleitet sie auch, den Apparat auf eher höhere Lautheit einzustellen. Bei einer Begutachtung ist neben der genauen Messung der Hörleistung danach zu forschen, wie viele Stunden täglich das Hörgerät verwendet, welche Lautstärke eingestellt und bei welchen Gelegenheiten es in Betrieb genommen wird, zum

Beispiel im Strassenverkehr, beim Einkauf, bei öffentichen Veranstaltungen, Konzerten, Kino und so weiter. Hieraus ist abzuleiten, bei welchem Gebrauch der Umgebungsgeräuschpegel relativ gleich bleibend bei etwa 65 dB hält. Man kann daraus folgern, dass der Hochschwerhörige eine Verstärkung um 35 bis 40 dB anwendet, somit sein Gerät Intensitäten von 100 bis 105 dB abstrahlt. Eine solche Beschallung mit rund 100 dB durch zwei Stunden ist einer Beschallung mit 97 dB von vier Stunden oder von 94 dB von acht Stunden etwa gleichzusetzen. Mit anderen Worten, die Ohren werden durch diese Lautheit des Hörapparats akustisch in gleichem Masse belastet wie bei einem Arbeitslärm von 94 dB über acht Stunden ohne Lärmschutz. Als man vor rund 40 Jahren Kleinkindern mit Hörresten Hörgeräte applizierte, fragte man, ob nicht das geringgradige Hörvermögen durch die dabei erzeugte höhere Schalleinwirkung weiter geschwächt wird. Da Hörschwellenmessungen bei Kleinkindern nur ungenaue Daten liefern, war eine Voraussage nicht möglich, sicher konnte man dadurch die Sprachentwicklung fördern (Ref.), Schweizer Untersuchungen (Koller A. et al. 1992) mutmassen jedoch eine apparatbedingte Verschlechterung. Die GutachterInnen müssen also vom zunächst festgestellten Lärmschaden und der nachfolgenden mittels Hörgerät zustande gekommenen Belastung ausgehen. Man kann einem Schwerhörigen den Gebrauch einer Hörhilfe nicht verargen, muss also herausfinden, ob der Hörapparat die weitere Zunahme der Schwerhörigkeit bedingt hat oder ob hier Progredienzen der ursprünglichen Lärmschwerhörigkeit ursächlich sind. Ist die weitere Hörabnahme ein quasi normaler Folgeschaden der berufsbedingten Lärmbelastung oder

ein Nachschaden durch die Hörgeräteverwendung? Vermutlich bedarf es hier einer juridischen Entscheidung. Dem Schwerhörigen ist jedenfalls ein gewisses Masshalten beim Einsatz seiner Hörhilfe anzuraten, um unter anderem einer Progredienz seines Leidens entgegenzuwirken. Moderne Hörgeräte beinhalten Einrichtungen zur Lautstärkenbegrenzung, die beim Anpassen durch den Akustiker individuell einzustellen sind.

Kommentar des Referenten

Mit einer Brille erfolgt lediglich eine opti-

sche Korrektur, das Auge wird dadurch

nicht durch Energien zusätzlich belastet.

Beim Hörgerät ist die Situation jedoch

anders: Einem leistungsgeschädigten, also

geschwächten Innenohr werden bewusst

wesentlich lautere Töne zugeführt und

zugemutet als einem normal Hörenden

ohne Apparat. Einem Schwächeren hö-

here Leistungen als einem Normalen ab-

zuverlangen, muss zwangsläufig zu einer

früheren Ermüdung oder Schädigung

führen. Im Allgemeinen wird ein Hörgerä-

teträger von sich aus den Apparat nur bei

Bedarf in Betrieb nehmen, nicht aber Ver-

kehrslärm oder andere kaum informative

Szenen hören wollen, die dann oft äus-

serst unangenehm klingen.

q

H. Feldmann (HNO-Universitäts-Klinik Münster): Fortschreitende Lärmschwerhörigkeit, verursacht durch Hörgeräte – ein Dilemma für den Arbeiter wie für den Gutachter. Laryngol Rhinol Otol 2001; 809: 740–742.

Ernst Moritsch

Interessenkonflikte: keine deklariert

574 A R S M E D I C I 1 1 q 2 0 0 4


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