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ARS MEDICI – Schweizer Zeitschrift für Hausarztmedizin, liefert seit über 100 Jahren fundierte und seriöse Informationen für grundversorgende Ärzte. ARS MEDICI erscheint 20 mal pro Jahr in einer Auflage von 7000 Exemplaren (mit Fokus 7500 Exemplare).

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Metainformationen


Titel
Nein zu einem Referenzpreissystem!
Untertitel
-
Lead
Am 21. August 2019 überwies der Bundesrat die Botschaft zur Einführung eines Referenzpreissystems und damit zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ans Parlament. Mit dieser Massnahme will der Bund die Kosten im Gesundheitswesen senken. Er setzt aus Sicht der Ärzteschaft damit die Therapiefreiheit, die Compliance und die Versorgung unseres Landes mit lebenswichtigen Medikamenten aufs Spiel.
Datum
16. April 2021
Journal
ARS MEDICI 08/2021
Autoren
Sven Bradke
Rubrik
APA-News
Schlagworte
Apa, Referenzpreissystem
Artikel-ID
50948
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/50948
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Transkript


Nein zu einem Referenzpreissystem!

Am 21. August 2019 überwies der Bundesrat die Botschaft zur Einführung eines Referenzpreissystems und damit zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ans Parlament. Mit dieser Massnahme will der Bund die Kosten im Gesundheitswesen senken. Er setzt aus Sicht der Ärzteschaft damit die Therapiefreiheit, die Compliance und die Versorgung unseres Landes mit lebenswichtigen Medikamenten aufs Spiel.
Sven Bradke

Der Vorschlag des Bundesrates sah vor, dass für patentabgelaufene Arzneimittel künftig ein maximaler Preis für wirkstoffgleiche Arzneimittel festgelegt werden soll. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) würde alsdann nur noch den Referenzpreis vergüten, die Differenz müsste von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden. Damit sollte die Abgabe von günstigeren Generikaprodukten gefördert werden.
Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte wird eingeschränkt
Durch diese Leistungseinschränkung wird die Therapiefreiheit der Ärzteschaft eingeschränkt. Neu würde der Preis diktieren, welches Arzneimittel verschrieben und abgegeben werden müsste, unabhängig davon, ob es im bestimmten Fall das richtige, wirksamste und verträglichste ist. Die Therapiefreiheit der Ärzteschaft wäre somit beeinträchtigt. Aus preislichen Gründen müssten suboptimale Verschreibungen und Abgaben mit unerwünschten Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten in Kauf genommen werden. Zudem müssten zahlreiche Patientinnen und Patienten nach den jeweiligen «Referenzpreisen» durch ärztliche Begleitung neu eingestellt werden.
Wer ist die APA?
Die Vereinigung der Ärzte mit Patientenapotheke (APA) setzt sich für eine sichere, qualitativ hochstehende und günstige Medikamentenversorgung der Patientinnen und Patienten ein. Hierbei vertritt sie die Interessen der selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Politik, der Industrie und den Grossisten. Die APA ist als Verein organisiert und umfasst über 1000 Mitglieder. APA-Mitglieder erhalten auch kostenlos Zugriff auf das Onlinehandbuch «Qualitätssicherung in der Patientenapotheke».
Werden auch Sie bei uns Mitglied. Füllen Sie den Anmeldetalon auf unserer Webseite aus (www.patientenapotheke.ch) oder kontaktieren Sie uns via E-Mail (info@patientenapotheke.ch) oder Telefon +41 71 246 51 40.
Ärzte mit Patientenapotheke (APA) Kolumbanstrasse 2 9008 St. Gallen

Gesundheit von Patientinnen und Patienten nicht aufs Spiel setzen
Das Referenzpreissystem würde vor allem die Patientinnen und Patienten treffen, die chronisch krank sind und oft über Jahre hinweg die gleichen Medikamente einnehmen. Sie würden gegebenenfalls gezwungen, einen Medikamentenwechsel vorzunehmen, wenn sie nicht bereit oder in der Lage wären, Aufschläge selbst zu bezahlen. Das führt zu Verunsicherung und zu einer schlechteren Therapietreue, da insbesondere betagte Personen durch ständige Medikamentenwechsel überfordert werden.
Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden
Das vorgeschlagene Referenzpreissystem legt den Fokus einseitig auf Kostensenkungen. Vernachlässigt wird, dass die Herstellung von Arzneimitteln für den kleinen Schweizer Markt mit einer eigenen Heilmittelkontrollstelle (Swissmedic) bereits heute hohe Eintrittsbarrieren vorsieht. Die Anerkennung durch Swissmedic, die Erfüllung der Schweizer Vorgaben (z. B. ein mehrsprachiger Beipackzettel), die nicht unerheblichen Logistikkosten sowie das dann geltende Referenzpreissystem minderten die Attraktivität, auf diesem Markt überhaupt präsent zu sein. Leidtragende wären einmal mehr die Patientinnen und Patienten, die nicht mehr optimal versorgt würden. Bereits heute gibt es einen stetig wachsenden Bestand an Arzneimitteln, die im Schweizer Markt nicht mehr verfügbar sind und, wenn überhaupt möglich, mühsam aus dem Ausland importiert werden müssen. Das Referenzpreissystem würde diese Problematik weiter verschärfen.
Nationalrat gegen Referenzpreissystem
In der Sondersession vom 29. und 30. Oktober 2020 sprach sich der Nationalrat gegen das Referenzpreissystem aus. Damit folgte der Rat der vorberatenden Kommission, die das Referenzpreissystem zwar zuerst guthiess, seine Meinung dann aber nach intensiven Diskussionen änderte. Der Bundesrat hält aber weiterhin am Referenzpreissystem fest. Nun wird sich der Ständerat mit der Vorlage beschäftigen. Wie er entscheiden wird, ist momentan noch unklar. Gegebenenfalls müsste alsdann das Referendum ergriffen werden.
Kommissions-Motion zur fairen Abgeltung für SD-Ärztinnen und SD-Ärzte
Eine breite Allianz setzte sich zudem für die Überweisung der nachstehenden Kommissions-Motion (20.3936) ein. Einer-

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Kommissions-Motion (20.3936; Originaltext)
Medikamentenpreise. Für eine Kostendämpfung dank Beseitigung negativer Anreize unter Aufrechterhaltung von Qualität und Versorgungssicherheit
«Der Bundesrat wird beauftragt, die Vertriebsanteile im Art. 38 KLV im Einvernehmen mit den betroffenen Leistungserbringern so zu revidieren, damit sie effektiv die Vertriebskosten abdecken, die im Art. 67, Abs. 1quater, Bst. a KVV erwähnt sind, und damit sie die Abgabe von preisgünstigeren Arzneimitteln nicht mehr benachteiligen, sondern Anreize dafür setzen.
Diese Revision soll mit einem vom Fabrikabgabepreis unabhängigen Fixanteil erfolgen und dabei weder höhere Kosten zu Lasten der OKP noch unberechtigte Kürzungen bei den verfügbaren Mitteln für die Gewährleistung einer hochqualitativen medizinischen Grundversorgung verursachen.
Sollte die Erreichung dieser Ziele mathematisch zu einer schwer akzeptablen Erhöhung der tiefpreisigen Arzneimittel führen, dann soll das EDI/BAG vom Ziel der Preisunabhängigkeit des fixen Vertriebsanteils gegenüber dem Fabrikabgabepreis abweichen und eine zweigeteilte Fixmarge vorschlagen (tiefere Fixmarge für preisgünstigste Arzneimittel und höhere für alle anderen). Um die daraus resultierenden residualen Fehlanreize zu eliminieren, kann ein Ausgleichsmechanismus vorgesehen werden, der entweder per Verordnungsweg oder zwischen den Tarifpartnern geregelt wird.
Das neue Modell der vom Fabrikabgabepreis unabhängigen Vertriebsanteile muss […] simultan zu den weiteren Massnahmenpaketen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit im Arzneimittelbereich in Kraft treten.»

seits, weil eine Revision des heutigen Abgeltungssystems seit Langem vorgesehen ist. Andererseits aber auch, weil die regelmässigen Preissenkungsrunden bei Arzneimitteln mit dem jetzigen, preisabhängigen System jeweils einen grossen Tribut von den SD-Ärztinnen und SD-Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern fordern. Insofern wird versucht, die Reform

zumindest in die richtige Richtung zu lenken. Und zwar ge-

mäss den Zielsetzungen «preisunabhängig, kostenneutral,

generikafördernd, grundversorgerorientiert».

L

Dr. rer. publ. HSG Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit Patientenapotheke (APA)

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