Transkript
Jahresbericht 2017/2018
Ordentliche Generalversammlung der FMP vom Donnerstag, 5. April 2018
Auch im vergangenen Jahr traf sich der Vorstand der FMP vierteljährlich zu einer Sitzung, an welcher jeweils die aktuellen gesundheitspolitischen Fragen besprochen wurden. Wir publizierten wiederum einen Newsletter und konnten unsere Beiträge auch wieder in ARS MEDICI veröffentlichen.
Die Gesundheitspolitik der letzten zwölf Monate wurde geprägt durch den zweiten Tarifeingriff des Bundesrates, welcher am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Dieser zweite Tarifeingriff trifft alle freipraktizierenden Ärzte, die Spezialisten und Grundversorger, insbesondere mit Beschränkungen wie der Konsultationsminutage. Zahlreiche Reaktionen von verschiedenen Ärzteorganisationen waren zu vernehmen. Im Sommer 2017 urteilte das Luzerner Kantonsgericht, dass der erste Tarifeingriff des Bundesrates gesetzeswidrig gewesen sei. Darauf wurden mehrere Klagen von Ärzteorganisationen beim Bundesgericht eingereicht. Ein Urteil ist derzeit noch ausstehend. Damit nicht weitere Tarifeingriffe folgen, hat die FMH mit allen Beteiligten in den letzten Monaten intensiv am Projekt Tarco gearbeitet. Dieses ist planmässig unterwegs, sodass die Hoffnung besteht, einen fertiggestellten, revidierten und genehmigten Tarif dem Bundesrat im Juni 2018 vorlegen zu können. Damit könnte mindestens die Tarifautonomie bewahrt werden.
Seit einigen Jahren kann eine Kostenexplosion im ambulanten Bereich des Gesundheitswesens verfolgt werden. Insbesondere viele Spitäler haben aus betriebswirtschaftlichen Gründen viele Abklärungen vom stationären in den
Der besseren Lesbarkeit wegen verzichten wir auf die weibliche Form, gemeint sind immer beide Geschlechter.
ambulanten Bereich verlegt. Hinzu kommt, dass Ambulatorien, oft finanziert durch öffentliche Gelder, wie Pilze
aus dem Boden schiessen. Diese Kostentreiber müssten aus ärztlicher Sicht genauer unter die Lupe genommen werden.
Die von der Politik formulierten Massnahmen wie das Globalbudget oder das Projekt «ambulant vor stationär» werden mit der Not nach Kostensenkungen im Gesundheitswesen begründet. Im Oktober 2017 wurde uns vom Eidgenössischen Departement des Inneren ein «Expertenbericht» mit Kostendämpfungs-massnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung vorgelegt. Bis Ende Frühjahr 2018 muss vom Bundesrat festgelegt werden, welche der insgesamt 38 vorgeschlagenen Massnahmen weiter verfolgt werden sollen. Aus ärztlicher Sicht wurden insbesondere von der FMH in den letzten Monaten mehrere Kostendämpfungsvorschläge publiziert, wie zum Beispiel die Forderung nach verbesserten Strukturen im Gesundheitswesen und eine einheitliche Finanzierung mit viel ungenutztem Effizienzpotenzial. Aus ärztlicher Sicht ist klar, dass wir international gesehen weiterhin eines der besten Gesundheitssysteme haben und dieses weiter optimieren müssen. Wir brauchen nicht mehr Administration und Staatseingriffe.
So muss auch der Politik und der Bevölkerung klargemacht werden, dass die freipraktizierende Ärzteschaft wahrscheinlich am wenigsten für die steigenden Gesundheitskosten verantwortlich ist. Im Gegenteil, wir von der FMP glauben, dass die freipraktizierenden Ärzte eine kosteneffiziente Gesundheitsversorgung dem Schweizer Volk bieten. So haben wir einen offenen Brief
an Bundesrat Alain Berset publiziert. In diesem beschreiben wir die Missstände in der heutigen Gesundheitspolitik mit der Hoffnung, dass der Bundesrat Rahmenbedingungen schaffen kann, damit die freiberufliche Ärzteschaft auch zukünftig ihren wesentlichen Anteil an einer kosteneffizienten Gesundheitsversorgung in der Schweiz leisten kann. Auf diesen Brief haben wir zahlreiche positive Feedbacks aus der Ärzteschaft erhalten. Dies bestätigt uns, dass die FMP mit ihren Bestrebungen auf dem richtigen Weg ist. Entsprechend werden wir in den nächsten Monaten an folgenden Schwerpunktzielen arbeiten: Den einheimischen, freipraktizierenden Arzt muss es auch in der Schweiz in der nächsten Generation noch geben. Dafür muss in erster Linie der Numerus clausus an den Schweizer Universitäten abgeschafft werden. Unangepasste Infrastrukturen der Universitäten dürfen nicht ein Grund zur Erhaltung des Numerus clausus sein. Für im Inland ausgebildete Fachärzte muss die Zulassung für den freien Arztberuf erhalten bleiben. Die dazu benötigten Qualitätskriterien müssen angepasst werden. Die gerechte Entlöhnung für die ärztliche Leistung bleibt Voraussetzung, damit der freiberufliche Arzt in der nächsten Generation planen und überleben kann. Ebenfalls werden wir aktiv mithelfen, dass die Bürokratie reduziert werden kann, wie zum Beispiel durch die Forderung nach kompetenterer Kostenkontrolle bei den Versicherern. L
Dr. med. Gerardo Juan Maquieira Präsident FMP Schweiz
ARS MEDICI 9 | 2018
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