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Xundheit in Bärn
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Rubriken — Politforum
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13450
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POLIT-FORUM

Antwort des Bundesrates auf die Anfrage von Didier Berberat, Nationalrat SP, NE vom 19.9.2007
Anfrage: Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung ertrinken in der Schweiz jedes Jahr durchschnittlich 65 Menschen, und es werden 9000 Badeunfälle registriert. Zudem ist Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Unfällen von Kindern. Im Durchschnitt ertrinken pro Jahr 12 Kinder, wovon drei Viertel weniger als fünf Jahre alt sind. Jene, die einen solchen Unfall überleben, leiden meist ihr ganzes Leben lang unter schweren Behinderungen. Drei Minuten ohne Sauerstoff können schon das Gehirn schädigen. Die grösste Gefahr für Kinder sind jedoch nicht Flüsse oder Seen, sondern die Schwimmbäder. Gemäss der Intensivstation der pädiatrischen Abteilung des Waadtländer Universitätsspitals CHUV in Lausanne ist das Risiko für solche Unfälle in Privatschwimmbädern am grössten. In Frankreich verpflichtet ein kürzlich verabschiedetes Gesetz die Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer, ihre Schwimmbecken mit speziellen Vorrichtungen zu sichern. Seither hat die Zahl der Todesfälle durch Ertrinken um einen Drittel abgenommen. In der Schweiz fehlt ein solches Gesetz. Deshalb kaufen nur 4 Prozent der Schweizer Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer ein solches Sicherungssystem. Es ist höchste Zeit, dass Massnahmen zum Schutz der Menschen und vor allem der Kinder ergriffen werden, damit solch dramatische Unfälle im Wasser verhindert werden können. 90 Prozent der Kinder, die ertrunken sind, waren im Zeitpunkt des Unfalls unbeaufsichtigt. Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) hilft bei der Prävention solcher Unfälle mit. Sie hat für Kindergärten die Präventionskampagne «Das Wasser und ich» lanciert. Die Eltern müssen auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht werden. Aber die Tatsache, dass schon wenige Minuten der Unachtsamkeit für einen tragischen Unfall genügen, zeigt, dass auch wir auf dieses Problem reagieren müssen. Ist der Bundesrat, in Anbetracht der beunruhigenden Zahl von Todesfällen durch

Reduzierung der Todesfälle durch Ertrinken
Ertrinken in der Schweiz, nicht der Meinung, dass zur Verhinderung solcher Todesfälle zusammen mit den Kantonen und der SLRG Massnahmen ergriffen werden sollten (bessere Sicherung der gefährlichen Stellen und Verpflichtung der Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer, zur Prävention von solchen Unfällen geeignete Schutzvorrichtungen anzubringen)?
Aus der Antwort des Bundesrates vom 14.12.2007
Der Bundesrat teilt die Sorge des Fragestellers angesichts der hohen Zahl tödlicher Badeunfälle, insbesondere von Kleinkindern unter fünf Jahren in der Schweiz. Es muss alles unternommen werden, um die Sicherheit beim Baden zu verbessern und die Zahl solcher tödlicher Unfälle zu vermindern. Damit appelliert der Bundesrat in erster Linie an die Selbstverantwortung der Schwimmerinnen und Schwimmer, der Eltern und der Personen, welche beruflich oder privat eine Schwimmaufsicht ausüben. Vor dem Hintergrund der Unfallprävention erachtet er den sicheren Umgang mit dem Wasser beziehungsweise Schwimmunterricht als erstrebenswertes Bildungsziel für alle Kinder. Dass immer wieder Unfälle aufgrund des fehlenden verantwortungsbewussten Umgangs mit dem und im Wasser geschehen, rührt auch daher, dass es immer noch schwierig ist, erprobte Baderegeln einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen. Vor allem die Kleinkinder, aber auch Jugendliche und sogar Erwachsene vermögen nicht immer, die Gefahren beim Baden einzuschätzen. Hinsichtlich der Verhütung von Badeunfällen sind weitere Aspekte zu berücksichtigen: • Wie der Fragesteller darauf hinweist, wurde in Frankreich vor Kurzem ein Gesetz erlas-
sen, das die Eigentümer von Schwimmbädern dazu verpflichtet, ihre Bäder durch besondere bauliche Massnahmen zu sichern. In der Schweiz existiert kein solches Gesetz. Da der Erlass der Bauvorschriften den Kantonen und den Gemeinden obliegt, ist es nicht die Aufgabe des Bundes, gesetzliche Bestimmungen zur Sicherung von Schwimmbädern zu erlassen. • Aus der Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR) und der elterlichen Gewalt lässt sich eine gewisse Verantwortung beziehungsweise Sorgfaltspflicht ableiten, die im Falle eines Unfalls bereits heute durch den Richter beurteilt beziehungsweise berücksichtigt wird. Aus Gründen der Vorsicht und der Vermeidung von Haftpflichtfällen sind private Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer gut beraten, wenn sie auf privater Basis Massnahmen treffen, um den Zugang zu ihren Bassins für Kleinkinder zu erschweren oder zu verunmöglichen. Aber eine eigentliche Rechtspflicht zum Treffen solcher Massnahmen besteht nicht. • Einzig im Bereich der Verhütung von Nichtberufsunfällen wird eine Kompetenz auf Bundesebene statuiert. Gemäss Artikel 88 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung betreiben die Suva und die anderen Versicherer gemeinsam die Beratungsstellte für Unfallverhütung (BfU), die durch Aufklärung und allgemeine Sicherheitsvorkehren zur Verhütung von Nichtberufsunfällen beiträgt und gleichartige Bestrebungen koordiniert. • Der Bundesrat ist unter diesen Umständen und angesichts der Präventionsanstrengungen der BfU sowie der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft der Auffassung, dass es keiner weiteren Massnahmen bedarf.

48 ARS MEDICI 2 ■ 2008

Versorgung der Bevölkerung mit Präpandemie- und Pandemie-Impfstoff

Am 5.10.2007 reichte Ruth Humbel, Nationalrätin CVP, AG, eine Interpellation ein:

Im Zusammenhang mit der Pandemievorsorge hat der Bundesrat im Oktober 2006 über die Beschaffung von 8 Millionen Dosen Präpandemie-Impfstoff H5N1 und über den Abschluss einer Vereinbarung für eine Reservationsübereinkunft von Pandemie-Impfstoff entschieden. Dazu wurde mit einem Lieferanten, der seinen auf traditioneller embrionierter Eiertechnologie basierten Impfstoff im Ausland produziert, eine entsprechende mehrjährige Vereinbarung unterzeichnet.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie lange sind Stabilität und Wirksamkeit des eingekauften PräpandemieImpfstoffes gewährleistet?
2. Was gedenkt er, zur Pandemievorsorge weiter zu unternehmen?
3. Wie stellt er die künftige Beschaffung und Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit modernem Präpandemie- und Pandemie-Impfstoff sicher?

Begründung Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit standen im Jahr 2006 für die Beschaffung von Präpandemie-Impfstoff und zum Abschluss einer Reservationsübereinkunft für Pandemie-Impfstoff für die gesamte Bevölkerung unter enormem Zeitdruck. Mit der Ausbreitung der Vogelgrippe seit Herbst 2005 und den damit einhergehenden Pandemierisiken musste der Bund die Arbeiten zur Pandemievorsorge stark beschleunigen. Der Impfstoff ist indes nur begrenzt wirksam und haltbar. Zudem muss eine nachhaltige Pandemievorsorge sichergestellt werden. Für die Neubeschaffung von PräpandemieImpfstoff und den Abschluss einer neuen Reservationsübereinkunft steht nun ausreichend Zeit zur Verfügung, um auch andere Optionen zu prüfen, wie die Beschaffung eines modernen Impfstoffes, die Verkürzung der Lieferzeit des Pandemie-Impfstoffes, die Risikoverminderung bei der Beschaffung des Pandemie-Impfstoffes aus dem Ausland und die Prüfung alternativer Versorgungsmodelle.

Aus der Antwort des Bundesrates vom 14.12.2007
1. Die Zulassung von Swissmedic für den eingekauften H5N1-Impfstoff ist vorläufig auf den 10. Mai 2008 befristet. Danach müssen sowohl das Antigen (Wirkstoff) wie auch der Zusatzstoff erneut überprüft und eine Zulassungsverlängerung ausgesprochen werden. Es ist beim heutigen Wissensstand vernünftigerweise davon auszugehen, dass das Antigen zumindest für ein bis zwei weitere Jahre von Swissmedic zugelassen wird, der Zusatzstoff für mindestens drei Jahre. Da es sich jedoch um neue Impfstoffe handelt, gibt es zurzeit noch keine Daten vonseiten der Hersteller über die langfristige Haltbarkeit dieser Impfstoffe.
2. Der Bundesrat hält an der Notwendigkeit einer guten Vorbereitung auf eine allfällige Pandemie fest. Auf der Basis des nationalen Pandemieplans werden die Vorbereitungsarbeiten in allen Bereichen fortgeführt.
3. Im Bereich der Impfstoffversorgung mit modernen Präpandemie- und Pandemie-Impfstoffen ist die Schweiz dank der schnellen Beschaffung des von ihr ausgewählten H5N1-Impfstoffes an vorderster Front. Wie in einem Expertenpapier des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) im August 2007 festgehalten wurde, ist der von der Schweiz beschaffte Typ eines H5N1-Impfstoffes zurzeit der einzige, welcher sich für eine präpandemische Impfung eignet und damit der Bevölkerung den grösstmöglichen Schutz bietet. Um zusätzliche praktische Erfahrungen mit dem Präpandemie-Impfstoff zu sammeln, sind wissenschaftliche Studien an Universitätskliniken in der Schweiz für das Frühjahr 2008 in Vorbereitung.

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