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Metainformationen


Titel
Irgend einer Freiheit Ende
Untertitel
-
Lead
Mit «Die Grenzen der Therapiefreiheit» war ein Beitrag im «Tagi» überschrieben, in dem bemerkensund bedenkenswerte Sätze standen wie zum Beispiel «… gilt auch bei Ärzten: Nicht alle können alles gleich gut.» Und: «… wäre es besser, wenn sich die behandelnden Ärzte bei ihren Verschreibungen konsequent an die internationalen Leitlinien hielten.
Datum
19. August 2016
Journal
ARS MEDICI 16/2016
Autoren
Richard Altorfer
Rubrik
Editorial
Schlagworte
-
Artikel-ID
29053
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/29053
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Transkript


EDITORIAL

Irgendeiner Freiheit Ende
Mit «Die Grenzen der Therapiefreiheit» war ein Beitrag im «Tagi» überschrieben, in dem bemerkensund bedenkenswerte Sätze standen wie zum Beispiel «… gilt auch bei Ärzten: Nicht alle können alles gleich gut.» Und: «… wäre es besser, wenn sich die behandelnden Ärzte bei ihren Verschreibungen konsequent an die internationalen Leitlinien hielten. Es kann nicht sein, dass die Gesundheit der Patienten davon abhängt, von welchem Arzt sie behandelt werden.» Es wird vor allem darauf verwiesen, dass in der Schweiz Diabetespatienten nicht optimal betreut würden. So würde etwa bei vielen Patienten nicht mindestens zweimal jährlich der Blutzuckerspiegel getestet. Und über die Hälfte der Patienten erhielte nicht die in den aktuellen internationalen Leitlinien empfohlenen Medikamente, und schon gar nicht in der richtigen Dosierung. Diese Patienten würden in der Folge häufiger hospitalisiert, das heisst, es entstünden Mehrkosten, die die Krankenversicherer zu tragen hätten – ohne sich dagegen wehren zu können. Der Autor, CEO einer Krankenversicherung, sorgt sich – und das sei ihm keineswegs verübelt – bei seiner Klage über die qualitativ ungenügende Arbeit der Ärzte beziehungsweise die nicht funktionierende Selbstkontrolle weniger um das Wohl seiner Versicherten als um die zu hohen Kosten

ärztlicher Freiheit. Sein Rat an die Politik ist klar: Die Krankenversicherer sollen in die Lage versetzt werden, die Leistungen jener Ärzte nicht mehr vergüten zu müssen, die ihre Arbeit nicht so erledigen, wie die Krankenversicherer beziehungsweise die Guidelines es vorgeben. Natürlich weiss der Versicherungsvertreter nicht, weshalb der behandelnde Arzt – meist der Hausarzt – die Blutzuckerkontrollen nicht im von den internationalen Guidelines vorgeschlagenen (oder demnächst vorgeschriebenen?) Rhythmus durchführt. Weshalb nicht alle Patienten subito auf die von internationalen Koryphäen bevorzugten Medikamente umgestellt werden (können). Und er hat nie selbst erfahren, dass die von ihm geforderte «gesteigerte Gesundheitskompetenz» der Patienten Compliance und Therapiequalität keineswegs immer verbessert. Das politische Ziel des Autors wird klar benannt: «… wäre die beste Option, den Kontrahierungszwang aufzuheben.» Was bedeutet: Einschränkung der Therapiefreiheit, indem man Entschädigungen für von den Versicherern nicht erwünschte Leistungen verweigert. Hinter der Forderung nach einem faktischen Ende der Therapiefreiheit steht zudem die Vorstellung, dass eine (internationale) Autorität besser weiss, was der Arzt zu tun hat und was – letztlich auch im Einzelfall (wobei: konsequenterweise dürfte es dann gar keine Einzelfälle mehr geben) – richtig ist. Und hinter dem Ruf nach konsequenter Überwachung der ärztlichen Verordnungen von diagnostischen und therapeutischen Massnahmen steht letztlich die jeden Liberalen grauslich anmutende Erwartung, dass Vereinheitlichung auch in der Medizin zu individuell besseren Resultaten und damit weniger Kosten führt. Weniger Kosten vielleicht – aber sogar das nur vielleicht; bessere medizinische Resultate kaum. Immerhin, ein Zitat kann der liberale Arzt unterschreiben, auch wenn er nicht mit des Autors Begründung zu diesem Schluss kommt: «Es verlieren alle.»
Richard Altorfer

ARS MEDICI 16 I 2016

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