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ARS MEDICI – Schweizer Zeitschrift für Hausarztmedizin, liefert seit über 100 Jahren fundierte und seriöse Informationen für grundversorgende Ärzte. ARS MEDICI erscheint 20 mal pro Jahr in einer Auflage von 7000 Exemplaren (mit Fokus 7500 Exemplare).

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Metainformationen


Titel
Xundheit in Bärn
Untertitel
Stellung von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern
Lead
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem die Stellung der Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner in der Schweiz, ihre Rolle im Gesundheitssystem und die Bedeutung einer angemessenen Entlöhnung ihrer Leistungen, insbesondere der Laboranalysen, für sie selbst und für das Gesundheitssystem untersucht werden.
Datum
1. Januar 2009
Journal
ARS MEDICI 14/2009
Autoren
Robert Cramer
Rubrik
Rubriken
Schlagworte
-
Artikel-ID
225
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/225
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Transkript


P O L I T- FO RU M

UNDHEIT IN BÄRN

Stellung von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem die Stellung der Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner in der Schweiz, ihre Rolle im Gesundheitssystem und die Bedeutung einer angemessenen Entlöhnung ihrer Leistungen, insbesondere der Laboranalysen, für sie selbst und für das Gesundheitssystem untersucht werden.
Begründung Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner, die von Patientinnen und Patienten als erste aufgesucht werden, spielen im Gesundheitssystem

eine zentrale Rolle. Sie haben eine wichtige Funktion in der Krankheitsvorsorge, überweisen die Patientinnen und Patienten an Spezialistinnen und Spezialisten und tragen damit dazu bei, die Kosten des Gesundheitswesens in Grenzen zu halten. Die Schweiz ist zurzeit mit ernsthaften Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern konfrontiert. Diese Tendenz muss umgekehrt werden, bevor unser Gesundheitssystem grösseren Schaden nimmt. Um den Beruf der Hausärztin oder des Hausarztes attraktiver zu machen und so das schweizerische Gesundheitssystem abzusi-

Das Postulat wurde von Robert Cramer, Ständerat Grüne, GE, am 18.3.2009 eingereicht
chern, scheint eine angemessenere Entlöhnung ihrer Leistungen unabdingbar. Nun trägt die Senkung der Tarife für Laboranalysen leider zusätzlich zur Abwertung des Berufs bei. Der Bundesrat soll sich dazu äussern, welche Bedeutung er den Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern beimisst, und insbesondere zu ihrem Status sowie zur Entlöhnung ihrer Leistungen Stellung nehmen.

Aus der Antwort des Bundesrates vom 13.5.2009
Der Bundesrat hat ein grosses Interesse an der Sicherung einer qualitativ hoch stehenden Grundversorgung in der Schweiz. Die Hausärztinnen und Hausärzte spielen in der ambulanten Grundversorgung eine wichtige Rolle und werden dies auch in Zukunft tun. Das Berufsbild der Hausärztin beziehungsweise des Hausarztes und deren Aufgabe im Gesundheitswesen wird sich angesichts der demografischen Veränderungen, der sich wandelnden Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, der technologischen Neuerungen sowie der veränderten Berufsvorstellungen des ärztlichen Nachwuchses jedoch anpassen müssen.
Der Bundesrat ist im Zuge der Beantwortung der Postulate der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (06.2009) 07.3279 und der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (06.2009) 07.3561 betreffend die Aufwertung der Hausarztmedizin bereits jetzt daran, die Frage nach den künftigen Ausbildungsanforderungen zu beantworten. Weiter hat sich der Bundesrat im Zusammenhang mit der Motion Fehr Jacqueline 08.3608 bereit erklärt, die Thematik der Grundversorger vertieft zu studieren und in einem Bericht darzulegen. Damit wird dem Anliegen des vorliegenden Postulats bereits hinreichend Rechnung getragen. Für den Bundesrat besteht aus heutiger Sicht kein weitergehender Handlungsbedarf und er lehnt das Postulat deshalb ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

568 ARS MEDICI 14 ■ 2009

Eigenverantwortung statt Vollkasko bei säumigen Krankenkassenprämienzahlern

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 64a KVG sowie sämtliche weiteren notwendigen Gesetzeserlasse sind dahingehend anzupassen, dass Personen, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation in der Lage sind, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen, dies aber trotzdem nicht tun, auf einer Liste erfasst werden, welche nur den Leistungserbringern, Gemeinden und dem Kanton zugänglich ist. Die Erfassung auf dieser Liste hat zur Folge, dass vonseiten der Leistungserbringer nur noch die Leistungen der Notfallversorgung erbracht werden müssen, bis die Person wieder von der Liste gestrichen wird. Damit die Aufnahme und die Streichung auf der Liste korrekt erfolgen können, haben die Versicherer die entsprechende Meldung vorzunehmen.

Begründung Seit mehreren Jahren streiten sich Krankenversicherer und Kantone darüber, wer für die Leistungen nach KVG aufkommen muss, welche von Personen in Anspruch genommen worden sind, die zwar wirtschaftlich in der Lage sind (entweder aus eigenem Erwerb oder via Prämienverbilligung), die Krankenkassenprämien zu begleichen, dies aber dennoch nicht tun. Doch statt das Problem grundsätzlich zu lösen und sich zu fragen, ob die Leistungen überhaupt weiter ausgerichtet werden sollen, streiten sich Versicherer und Kantone über den Verteilschlüssel, währenddem die betroffenen Versicherten weiterhin von der Vollversorgung des Gesundheitssystems profitieren, ohne zu bezahlen. Im Kanton Thurgau wird seit November 2007 mit Erfolg ein neues System betrieben, welches zur vollsten Zufriedenheit von Behörden und Leistungserbringern funktioniert. In einem Datenpool wird erfasst, wer, nach wiederholter Mahnung, seine Prämien nicht be-

Parlamentarische Initiative, am 16.3.2009 eingereicht von Toni Bortoluzzi, Nationalrat SVP, ZH
zahlt, obwohl er wirtschaftlich dazu in der Lage wäre. Eine solche Person hat fortan nur noch Anrecht auf eine Notfallbehandlung. Diese Praxis verhindert, dass säumige Prämienzahler in den Genuss der Vollversorgung des KVG kommen. Da dies nicht mehr der Fall ist, haben solche Personen einen Anreiz, ihre Prämien wieder zu begleichen. Die Zahlungsmoral steigt, und die Eigenverantwortung solcher säumiger Prämienzahler wird gestärkt. Weiter werden fortan von den Leistungserbringern (mit Ausnahme des Notfalls) keine Leistungen mehr erbracht, welche von den Prämienzahlern nicht beglichen worden sind. Damit ist auch das Problem der nicht bezahlten Leistungen gelöst und der Streit zwischen Versicherern und Kantonen hinfällig.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.

Rücknahme des Krebsimpfstoffs Gardasil
Über die am 20. März 2009 von Oskar Freysinger, Nationalrat SVP, Kanton VS, eingereichte Motion haben wir in ARS MEDICI 11/2009 berichtet. Die Antwort des Bundesrats liegt nun vor.

Motion, eingereicht von Oskar Freysinger, Nationalrat SVP, Kanton Wallis, am 20.3.2009

Aus der Antwort des Bundesrates vom 13.5.2009
Mit dem Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) hat die Bundesversammlung die Kompetenz für die Wahrnehmung der mit diesem Gesetz verbundenen Aufgaben Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, zugewiesen. Swissmedic ist in seiner Aufgabenerfüllung autonom. Der Bundesrat kann folglich den vom Motionär geforderten Widerruf der Zulassung eines Arzneimittels nicht beschliessen beziehungsweise verfügen. Swissmedic prüft anhand der eingereichten Unterlagen bei jedem Gesuch um Zulassung eines Arzneimittels, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Durch fachliche Begutachtung der umfangreichen eingereichten Unterlagen wurde auch bei der Zulassung von Gardasil überprüft, ob hinreichend belegt ist, dass das Arzneimittel qualitativ hoch stehend, sicher und wirksam ist. Als Massstab für die erforderliche Risiko-Nutzen-Abschätzung dient dabei der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik; damit ist sichergestellt, dass international beachtete, hohe Anforderungen eingehalten werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in der Schweiz nur dieses Produkt als Impfstoff gegen humane Papillomaviren (HPV) zugelassen. Auch nach der Zulassung eines Arzneimittels wird dessen Sicherheit anhand nationaler und internationaler Daten kontinuierlich und systematisch durch Swissmedic überwacht. Im Falle von Gardasil wurden bis heute keine Informationen bekannt, welche Swissmedic veranlasst hätten, den Zulassungsentscheid zu revidieren. Aufgrund des zuvor Ausgeführten muss die Motion sowohl aus formellen als auch materiellen Gründen abgelehnt werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

ARS MEDICI 14 ■ 2009 569


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