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Titel
Von einer gar wunderlichen Weise, etwas «zur Kenntnis» zu nehmen
Untertitel
-
Lead
Heureka, der Bundesrat hat’s begriffen! Endlich! Er hat – zwar nach langem und lange Zeit erfolglosem Drängen, Nachfragen, Auffordern und sich aufs Öffentlichkeitsprinzip Berufen – nachgegeben und die Polynomics-Studie publiziert. Nolens volens. Aber immerhin, er hat. In seinem Communiqué vom 20. Mai schreibt er: «Ob Arzneimittel vom Arzt direkt abgegeben oder über eine Apotheke bezogen werden, hat auf die Gesamtausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keinen Einfluss. Dies legt eine Studie nahe, von der der Bundesrat heute Kenntnis genommen hat.» So schön!
Datum
5. Juni 2015
Journal
ARS MEDICI 11/2015
Autoren
Richard Altorfer
Rubrik
Editorial
Schlagworte
-
Artikel-ID
10389
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/10389
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Transkript


EDITORIAL

Von einer gar wunderlichen Weise, etwas «zur Kenntnis» zu nehmen

Heureka, der Bundesrat hat’s begriffen! Endlich! Er hat – zwar nach langem und lange Zeit erfolglosem Drängen, Nachfragen, Auffordern und sich aufs Öffentlichkeitsprinzip Berufen – nachgegeben und die Polynomics-Studie publiziert. Nolens volens. Aber immerhin, er hat. In seinem Communiqué vom 20. Mai schreibt er: «Ob Arzneimittel vom Arzt direkt abgegeben oder über eine Apotheke bezogen werden, hat auf die Gesamtausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keinen Einfluss. Dies legt eine Studie nahe, von der der Bundesrat heute Kenntnis genommen hat.» So schön! Endlich schwarz auf weiss und von maximalst unabhängiger Stelle – dem EDI – bestätigt: Die Medikamentenkosten sind bei Selbstdispensation tiefer als bei Rezeptur. Ganze 13 Prozent – ein riesiger Unterschied! – unter Berücksichtigung der LOA. Genau wie von uns seit Jahren (mit unabhängigen Zahlen unterlegt) behauptet. 15 Monate dauerte es zwar vom Abschluss der Studie bis zur online-Publikation. Aber vergessen wir das. Jetzt ist es offiziell. «Der Bundesrat hat von der Studie Kenntnis genommen», heisst es. Was will man mehr? Gut, das Communiqué sagt einschränkend, dass die SD «… auf die Gesamtkosten keinen Einfluss» habe. Dass bei den SD-Patienten zwar weniger Medikamentenkosten, dafür aber mehr Konsultationskosten anfallen, möglicherweise infolge häufigerer Arztbesuche. Das ist etwas schade. Aber trotzdem: Man kann die Studie schlicht nicht anders interpretieren als dass alle Vorurteile gegenüber den geldgierigen, skrupellosen, Medikamente im Übermass verhökernden, die Gesundheitskosten in die Höhe treibenden Ärzten völlig haltlos sind. Nicht nur das. Die SD-Ärzte verhalten sich in Sachen Medikamentenabgabe sogar statistisch signifikant kostenbewusster als die Rezeptierer. So weit, so gut – haben Sie den ersten Satz des Communiqués noch in Erinnerung? Dann allerdings wird Sie der zweite etwas irritieren. Der lautet nämlich: «Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) prüft nun, wie unerwünschte Anreize bei der Medikamentenabgabe und beim Medikamentenverkauf verringert werden können. Ziel ist, dass teurere Medikamente nicht bevorzugt und mehr preisgünstige Medikamente abgegeben werden.»

Haben Sie’s verstanden? Da sagt beziehungsweise schreibt einer – mit dem Plazet eines Bundesrats: Herrn Berset – sinngemäss: «Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die SD-Ärzte nicht klauen, sondern sogar Geld spenden. Wir werden deshalb Massnahmen prüfen, wie Ärzte daran gehindert werden können, zu klauen. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass SD-Ärzte nicht klauen.» Nicht wahr, oder? Doch, doch, das steht da – sinngemäss. Und etwas weiter unten: «… (die) Studie zeigt, dass Patientinnen und Patienten, die die Medikamente direkt vom Arzt oder der Ärztin erhalten, geringere Arzneimittelkosten zulasten der Krankenversicherung verursachen. (…) Dafür verursachen sie höhere Ausgaben bei anderen Leistungen. (…) Nicht Gegenstand der Studie war, ob die Behandlung angemessen und qualitativ hoch war und wie zufrieden die Patientinnen und Patienten waren.» Alles klar? Da versucht jemand in plumper rhetorischer Manipulation zu suggerieren, es könnte durchaus sein, dass die Behandlung der SD-Patienten zwar günstiger, aber nicht qualitativ hoch war. Übel, übel! Und noch ein paar Zeilen weiter steht: «…wird das EDI prüfen, wie diese unerwünschten Anreize verringert werden können. Ziel ist, den Anteil der preisgünstigen Medikamente, insbesondere der Generika, zu erhöhen.» Nein, der Bundesrat hat seine eigene Studie offensichtlich NICHT zur Kenntnis genommen. Sonst wüsste er, wie der Anteil der Generika zu erhöhen ist: durch eine flächendeckende Einführung der SD. Ganz einfach und logisch. Steht nämlich im Communiqué, ein paar Zeilen weiter oben: «Sie (die Patienten von SD-Ärzten) erhalten namentlich (…) häufiger preiswerte Generika.» Aber Ideologie schlägt bei Politikern Logik halt immer um Längen. Dass der Bundesrat am Ende behauptet, die Selbstdispensation sei in 14 Kantonen (teilweise mit Einschränkungen) zulässig, ist ein weiterer Versuch, die Bedeutung herunter zu spielen. Es sind natürlich 17 von 19 Deutschschweizer Kantonen (alle ausser AG und BS).
Richard Altorfer

Man muss anscheinend damit rechnen, dass der seinen

Vorurteilen offenbar unheilbar verfallene, selbst gegen die

eigenhändig erhobenen Fakten resistente Bundesrat nicht

davon abzuhalten ist, weiterhin nach Schleichwegen zu

suchen, auf denen er die Selbstdispensation miesmachen

und bodigen kann. Das eigentlich angebrachte Lachen über

so viel dumpfbackene SD-Gegnerschaft bleibt einem im

Hals stecken.

RA

ARS MEDICI 11 I 2015

553


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