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Metainformationen


Titel
Cannabis in der Hausarztpraxis – Renaissance des Medizinalcannabis
Untertitel
-
Lead
Mit der baldigen Umteilung von Cannabis von der suchtauslösenden Droge zum normalen Betäubungsmittel wird die medizinische Verwendung von Cannabisprodukten einfacher. Wozu Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) in der Medizin verwendet werden können und worauf zu achten ist, erklärte die Anästhesistin Dr. med. Melanie Rehli, Leitung Schmerztherapie Kantonsspital Graubünden und Vizepräsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Cannabis in der Medizin, an einer Fortbildungsveranstaltung in Zürich.
Datum
30. Juni 2023
Journal
ARS MEDICI-Dossier 05/2023
Autoren
Valérie Herzog
Rubrik
-
Schlagworte
Allgemeine Innere Medizin, Cannabisarzneimittel, Hausarztmedizin, Schmerz
Artikel-ID
63971
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/63971
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Transkript


SCHMERZ
Cannabis in der Hausarztpraxis
Renaissance des Medizinalcannabis

Foto: zVg

Mit der baldigen Umteilung von Cannabis von der suchtauslösenden Droge zum normalen Betäubungsmittel wird die medizinische Verwendung von Cannabisprodukten einfacher. Wozu Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) in der Medizin verwendet werden können und worauf zu achten ist, erklärte die Anästhesistin Dr. med. Melanie Rehli, Leitung Schmerztherapie Kantonsspital Graubünden und Vizepräsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Cannabis in der Medizin, an einer Fortbildungsveranstaltung in Zürich.

Als Cannabinoide werden Stoffe bezeichnet,

die an den Cannabisrezeptor andocken. Früher

wurde die Cannabispflanze in vielerlei Hinsicht

genutzt. Als wichtige Textilfaser war Hanf in

ganz Europa verbreitet, zur medizinischen Ver-

wendung wurden daraus auch Tonika, Sedativa

und Hühneraugensalben hergestellt. Als Sedati-

vum wurde Cannabis im Jahr 1900 von Heroin

verdrängt, das als «vorzügliches Beruhigungs-

Dr. Melanie Joyce Rehli

mittel» gerühmt wurde. Amerikanische Mediziner attestierten Cannabis 1940 «keinerlei me-

dizinischen Wert», was das Verbot von Canna-

bis für medizinische Zwecke durch die Vereinten Nationen

anstiess (1961) und in der Schweiz mit der Revision des Be-

täubungsmittelgesetztes 1975 zum Anbau-, Handels- und

Konsumverbot führte. Die Wende kam 2019 mit der Auf-

nahme der Cannabisblüte (Cannabis flos) in die Monografie-

sammlung der Pharmacopoea Helvetica. Das schaffte die

Voraussetzung dafür, dass die Pflanze als Heilpflanze weiter-

verarbeitet werden konnte und medizinisch wieder verwend-

bar wurde. Im gleichen Jahr erfolgte auch die Umklassifizie-

rung der WHO von der Gruppe IV für Substanzen mit strikter

Kontrolle und ohne medizinische Verwendung in die Gruppe

I für Substanzen mit medizinischem Potenzial.

Cannabisverschreibung: neue Regeln
Für eine Verschreibung von Cannabinoiden mit einem THC-Gehalt > 1 Prozent braucht es seit August 2022 keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr. Das Verbot von Cannabis für medizinische Zwecke im Betäubungsmittelgesetz wurde aufgehoben und Cannabis neu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (analog Methadon, oder Morphin) zugeordnet. Eine Verschreibung von Cannabis erfordert seither ein Betäubungsmittelrezept und eine Meldung an das BAG auf MeCanna mit Anmeldung über HIN. Nähere Informationen zum Ablauf sind unter dem QR-Link und über https://www.bag.admin.ch/med-anwendung-cannabis zu finden. Eine Verschreibung von Cannabidiol (CBD) als Medikament, zum Beispiel gegen Schlafstörungen, ist im Einzelfall erlaubt und benötigt kein Betäubungsmittelrezept. Es ist aber auch ohne ärztliche Verschreibung frei verkäuflich erhältlich.

Cannabinoidrezeptoren fast überall
Analog zu Endorphin als endogenem Liganden des Opiatrezeptors existiert auch für den Cannabisrezeptor ein endogener Ligand: Anandamid. Anandamid beeinflusst viele Rezeptoren, darunter jene für Serotonin, Muskarin, COX-2, wie auch die Aktivität von Ionenkanälen (K+, Na+, Ca2+), was die breite Wirkung erklärt. Die grösste Dichte der Cannabinoidrezeptoren ist im limbischen System und im Kleinhirn lokalisiert, was den Effekt auf die Emotionen beziehungsweise die Spastik erklären kann. Im Hirnstamm kommen dagegen keine vor, womit keine erhöhte Gefahr für Apnoe oder Atemdepression unter Cannabinoiden besteht. Ausserhalb des Gehirns sind ebenfalls Cannabinoidrezeptoren zu finden, beispielsweise in Blutgefässen, Leukozyten, peripheren Nerven und im Darm. Das Abhängigkeitspotenzial von Cannabisblüten (Marihuana) liegt etwa im Bereich von Koffein oder Ketamin. Im Vergleich zu diesen beiden und auch zu Drogen wie Alkohol, Nikotin, Kokain oder Morphin ist die letale Dosis von Cannabisblüten jedoch so hoch, dass für eine tödliche Intoxikation praktisch keine Gefahr besteht (1).
Einsatz von THC und CBD
Cannabisarzneimittel mit THC (Tetrahydrocannabinol) können gegen Muskelkrämpfe bei Erkrankungen wie Multipler Sklerose, amyotropher Lateralsklerose, Paraplegie, Zerebralparesen, Morbus Parkinson und Morbus Alzheimer eingesetzt werden. Ein weiteres Einsatzgebiet sind chronische Schmerzen wie beispielsweise neuropathische Schmerzen, Tumorschmerzen, Schmerzen bei Polyarthritis, Fibromyalgie, Migräne oder Kopfschmerzen. Bei weiteren Indikationen wie Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit und Abmagerung, beispielsweise bei Krebspatienten, ist THC ebenfalls einen Versuch wert. Auch bei neurologischen Erkrankungen wie zum Beispiel beim TouretteSyndrom, beim Restless-Legs-Syndrom und bei Dyskinesien kann THC Linderung bringen, ebenso bei Schlafstörungen. CBD (Cannabidiol) könne bei frühkindlichen Epilepsieformen wie dem Dravet- und dem Lennox-Gastaut-Syndrom eingesetzt werden, hier wirke CBD (Epidyolex®) nachgewiesenermassen gut, so Rehli. Weitere Indikationen sind Angst-

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SCHMERZ

Verfügbare Cannabisarzneimittel in der Schweiz
▲ Sativex® (THC), zur Behandlung von Spastik bei Multipler Sklerose ▲ Epidyolex® (CBD), als Zusatztherapie bei Anfällen bei Kindern ab
2 Jahren mit den Epilepsieformen Dravet- und Lennox-GastautSyndrom ▲ Diverse Magistralrezepturen (CBD und THC) durch spezialisierte Apotheken:
THC/CBD: www.rosenfluh.ch/qr/thccbd

Die Wirkung von Cannabispräparaten ist sehr individuell und dosisabhängig. Bei THC-haltigen Cannabispräparaten liegt die Nonresponderrate bei etwa 30 Prozent. Als Nebenwirkungen von THC können unter anderem Müdigkeit, Sedierung, Tachykardie, Hypotonie, Übelkeit, Appetitzunahme und psychotrope Effekte wie Euphorie, Dysphorie, Denk- und Sprechstörungen, Psychose, Wahnvorstellungen sowie Depression auftreten. Von CBD sind dagegen nur wenige Nebenwirkungen bekannt, wie Müdigkeit, Schläfrigkeit, verminderter Appetit und eventuell eine reversible Erhöhung der Leberenzyme.

CBD: www.rosenfluh.ch/qr/cbd
THC: www.rosenfluh.ch/qr/thc
Begriffe
Cannabis: ganze Pflanze Cannabis sp. Haschisch: aus weiblichen Pflanzenteilen gewonnenes Harz, gepresst, braun, weich Marihuana: getrocknete Blüten und blütennahe kleine Blätter der weiblichen Hanfpflanze Cannabinoide: chemische Stoffe wie THC und CBD, die am Cannabinoidrezeptor andocken und u. a. Neurotransmitter freisetzen CBD: Cannabidiol, natürlicher Inhaltsstoff des Hanfs (Cannabis sp.), nicht psychoaktiv THC: Tetrahydrocannabinol (syn. Dronabinol), natürlicher Inhaltsstoff des Hanfs (Cannabis sp.), psychoaktiv
Therapiealgorithmen
Bei verschiedenen Krankheitsbildern wie zum Beispiel Fibromyalgie, Trigeminusneuralgie, Spastik bei MS und Restless Legs sind empfohlene Behandlungsalgorithmen auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Cannabis in der Medizin abrufbar, die im Auftrag des BAG und in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz, den Kantonsärzten und der Kantonsapothekervereinigung entstanden sind.
Empfehlungen für weitere Indikationen wie Schmerzen, Onkologie/Palliative Care, Psychiatrie, Epilepsie und Bewegungsstörungen sind geplant.
www.sgcm-sscm.ch

Langsam auftitrieren
Die Dosierung von THC wie von CBD ist individuell anzupassen und muss titriert werden. Die maximale therapeutische beziehungsweise minimale psychotrope Dosis von THC bei einem Körpergewicht von 75 kg liegt in der Regel bei 30 mg/Tag. Bei CBD gibt es keine Obergrenzen. Die Expertin riet, die Cannabistherapie in jedem Fall mit CBD zu beginnen, langsam aufzutitrieren und erst bei Ausbleiben eines Erfolgs auf THC umzusteigen. Denn häufig sei eine CBD-Therapie bereits ausreichend. s CBD 2,5 Prozent: Beginn mit 3-mal 3 Tropfen/Tag (ergibt
3-mal 2,5 mg CBD). Steigerung um 3 Tropfen pro Dosis pro 3 bis 4 Tage bis zu einem Effekt oder einer Nebenwirkung. Stopp bei Ausbleiben einer Wirkung. s THC (z. B. Cannabisöl mit 10 mg/ml THC und 20 mg/ml CBD): täglich 1- bis 3-mal 1,2–2,5 mg THC ergibt 4 bis 8 Tropfen. Steigerung alle 3 bis 7 Tage um 1,2–2,5 mg/ THC pro Dosis bis max. 30 mg THC/Tag.

Was spricht gegen Cannabis?
Bei Allergien gegen Bestandteile der Cannabispflanze sind

diese Arzneimittel kontraindiziert. Zu beachten sind aber

auch die Hilfsstoffe, beispielsweise wird in Magistralrezeptu-

ren häufig Erdnussöl verwendet, bei Epidyolex® ist CBD in

Sesamöl gelöst. Eine strenge Indikationsstellung braucht es

dagegen bei schwerwiegenden Herzerkrankungen, bei

schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen (z. B. Psy-

chose), bei manifester oder ehemaliger Suchterkrankung, in

der Stillzeit und bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jah-

ren mit Ausnahme von kindlichen Epilepsieformen.

THC und CBD werden in der Leber durch Cytochrom P450

metabolisiert. Bei gleichzeitigem Einsatz von CYP-Inhibito-

ren (z. B. Ketoconazol) oder CYP-Induktoren (z. B. Rifampi-

cin, Phenytoin) ist deshalb mit erhöhten beziehungsweise

erniedrigten Plasmaspiegeln zu rechnen. Zu beachten ist vor

allem die Spiegelerhöhung von Antiepileptika wie Clobazam,

Rufinamid und Topiramat, von Antikoagulanzien wie Phen-

procoumon und Acenocoumarol und auch von Tacrolimus.

Eine Plasmaspiegelreduktion erfolgt bei Tamoxifen bezie-

hungsweise dessen aktivem Metaboliten Endoxifen.

s

störungen, Panikattacken und Anspannungen, bei denen CBD eine lindernde Wirkung ohne die üblichen Nebenwirkungen von Benzodiazepinen zeigt. Auch bei depressiven Verstimmungen, chronischen Entzündungen und Schmerzen sowie zur Linderung von Entzugssymptomen kann CBD möglicherweise hilfreich sein.

Valérie Herzog
Quelle: «Cannabis in der Hausarztpraxis», FOMF Innere Medizin, 1. bis 5. Dezember 2021 in Zürich.
Referenz: 1. Gable RS: Acute Toxicity of Drugs versus Regulatory Status. In: J. M. Fish
(Ed.), Drugs and society: U.S. public policy (pp. 149–161). 2006. Rowman & Littlefield.

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