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Metainformationen


Titel
Richtige Führung einer Praxisapotheke – 2. Teil
Untertitel
Qualitätssicherung
Lead
Der zweite Teil des Berichts über die Fortbildungsveranstaltung der APA zur richtigen Führung einer Praxisapotheke ist der Qualitätssicherung gewidmet.
Datum
1. Januar 2009
Journal
ARS MEDICI 17/2009
Autoren
Simon Otth
Rubrik
APA
Schlagworte
-
Artikel-ID
173
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/173
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Transkript


OFFIZIELLES ORGAN

Richtige Führung einer Praxisapotheke — 2. Teil
Qualitätssicherung

Der zweite Teil des Berichts über die Fortbildungsveranstaltung der APA zur richtigen Führung einer Praxisapotheke ist der Qualitätssicherung gewidmet.

SIMON OTTH
Medikamentenpreise und Qualitätssicherung Dr. Sven Bradke erinnerte daran, dass bei den Medikamenten der Spezialitätenliste die Preise staatlich festgelegt sind, um eine Marktmacht einzelner Anbieter zu verhindern und durch Markttransparenz bezahlbare Arzneimittel sicherzustellen. Der maximale Verkaufspreis von SL-Medikamenten ergibt sich aus dem Fabrikabgabepreis zuzüglich eines Vertriebsanteils, der aus einem Zuschlag von zukünftig 12 beziehungsweise 7 Prozent sowie einem festen Beitrag pro Packung besteht. Im Gegensatz zu den Ärzten können die Apotheker zusätzlich zum SL-Preis eine leistungsorientierte Abgabe (LOA) verrechnen, mit welcher Dienstleistungen wie Rezeptur- und Interaktionskontrolle, Informationen über Einnahme, Vorsichtsmassnahmen und Aufbewahrung sowie das Führen des Patientendossiers entschädigt werden. Ärztinnen und Ärzte sollten die SL-Arzneimittel für ihre Patientenapotheke nicht unter dem Fabrikabgabepreis einkaufen, da sämtliche Rabatte ohnehin

weitergegeben werden müssen und eine auch nur versehentliche Missachtung dieses Prinzips strafrechtliche Folgen haben kann. Das Führen einer Praxisapotheke stellt beträchtliche Anforderungen hinsichtlich der Qualitätssicherung, welche neben der Einhaltung der entsprechenden Lagerungs- und Abgabevorschriften auch die Beachtung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) umfasst. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin bekannt ist, die bestmögliche Generikasubstitution erfolgt, die Nebenwirkungen und Interaktionen kontrolliert und anlässlich der Abgabe ausreichende Erklärungen abgegeben werden. Die Resultate der bisherigen Erhebungen zeigen, dass die Medikamentenkosten in Kantonen mit direkter ärztlicher Medikamentenabgabe deutlich niedriger sind als in Kantonen mit Rezeptur. Aufgrund dieser Datenlage sollten die Medikamentenkosten, die im Kanton Zürich als Mischkanton im Zwischenbereich liegen, nach der Ausdehnung der direkten Medikamentenabgabe auf die Städte Zürich und Winterthur sinken.

Praktische Tipps zur Führung einer Praxisapotheke Wie Dr. med. Philippe Luchsinger, der in seiner Doppelarztpraxis die Medikamente direkt an seine Patienten abgibt, einführend bemerkte, bedeutet eine Praxisapotheke eine erhebliche Mehrbelastung, einen grösseren Kapital-, Platzund Personalbedarf sowie ein zusätzliches Inkassorisiko. Vor der Eröffnung einer Praxisapotheke muss bei der kantonalen Heilmittelkontrolle eine Bewilligung eingeholt werden. Ausserdem müssen die Räumlichkeiten, die für das Personal gut zugänglich, abschliessbar und für Patienten und Drittpersonen nicht erreichbar sein dürfen, mit den notwendigen Regalen und Einteilungen ausgestattet werden und ein Kühlschrank und allenfalls ein Tresor müssen besorgt werden. Die Auswahl der Lieferanten sollte vor allem aufgrund des Dienstleistungsangebots erfolgen, wobei Faktoren wie das Einrichten der Apotheke, die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die Kompetenz der Beratung, die Kulanz bei Retouren und Reklamationen, die Häufigkeit der Lieferungen sowie das Bestellsystem berücksichtigt werden sollten. Bei der Zusammenstellung des Sortiments sollte vertrauten Medikamenten der Vorrang gegeben werden, wobei pro Substanzklasse ein bis drei verschiedene, möglichst auf das Bezugsspital abgestimmte Präparate empfohlen werden. Darüber hinaus sollte das Sortiment Spezialmedikamente für besondere Indikationen,

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OFFIZIELLES ORGAN

Präsentationen der Ärztelieferanten

Wie Rita Studhalter erläuterte, umfasst das Sortiment der Galexis AG alle in der Schweiz zugelassenen Medikamente, Homöopathika und Phytotherapeutika, aber auch Praxislaborbedarf und Medizintechnik. Darüber hinaus werden Chemikalien, Reagenzien und Rezepturen ab Lager angeboten, und es besteht die Möglichkeit der auftragsgemässen Rezepturherstellung. Die Produkte können direkt über Strichcode bestellt werden, und als weitere Dienstleistungen stehen eine Ausbildungsplattform und ein InternetKundenportal zur Verfügung. Bei der Einrichtung einer Praxisapotheke werden während dreier Monate keine Logistikkosten verrechnet, eine Zahlungsfrist von 90 Tagen netto gewährt und eine Erstbemusterung vorgenommen. Christian Karrer wies darauf hin, dass das Sortiment der opti pharm ag, welche die Ärzteschaft im Abstimmungskampf für die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug mit Standaktionen unterstützt hat, alle in der EU zugelassenen Medikamente sowie Praxis- und Laborbedarf, Verbrauchsmaterial, Magistralrezepturen, Seren, Impfstoffe und Chemikalien umfasst. Die Lieferungen erfolgen täglich durch einen eigenen Chauffeur, und auf Wunsch werden auch Preisetiketten geliefert. Zur Unterstützung bei der Lagerbewirtschaftung und dem Bestellwesen wird

eine Schulung angeboten sowie eine jährliche Kontrolle von Inventar und Verfalldaten durchgeführt, wobei überdies ein Qualitätssicherungshandbuch bezogen werden kann. Aus der 1948 gegründeten Apotheke «zum Kreuz» entstand die Spirig Pharma AG, welche im Lauf der Zeit die Fabrikation und Logistik aufnahm und heute gemäss Kurt Zobrist ein auf Dermatologika und Generika spezialisiertes Unternehmen ist. Neben den eigenen Präparaten liefert die Spirig Pharma AG aber auch Handelswarenprodukte anderer Hersteller, wobei die Lieferungen mit einem eigenen im Zweischichtbetrieb arbeitenden Logistikteam ausgeführt werden. Darüber hinaus ist für die Ärzte aller Regionen ein Aussendienstmitarbeiter zuständig, der als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Praxisapotheke zur Verfügung steht. Die Streuli Pharma AG entwickelte sich aus einer 1867 gegründeten Apotheke zum Grossisten und Pharmaunternehmen, das eine Vielzahl eigener Präparate für ein breites Indikationsspektrum anbietet und laut Natalia Wannhoff eines der ersten Generika einführte. Neben einem umfassenden Generikasortiment werden heute aber auch sämtliche pharmazeutischen Produkte einschliesslich Medizinprodukte und Praxisbedarf geliefert, wobei die dreimal täglich

erfolgenden Auslieferungen vor allem durch eine eigene Spedition durchgeführt werden. Die Streuli Pharma AG hat nicht nur ein grosszügiges Retourenreglement, sondern bietet auch eine persönliche Kundenbetreuung und einen medizinisch-wissenschaftlichen Beratungsdienst an. Wie Guy Schleiniger betonte, hat sich die Zur Rose Ärzte AG als Ärzteorganisation stark für die Abstimmung zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug im Kanton Zürich und für die Anliegen der Ärzte am Tag der Hausarztmedizin eingesetzt und ist sowohl als Ärztegrossist wie auch als Versandapotheke tätig. Die direkt mit einem Scanner ausführbaren Bestellungen werden am nächsten Tag geliefert, wobei eine grosszügige Retourenregelung und Verfalldatenkontrolle, eine zweiwöchentliche Aktualisierung der Produkte und Preise sowie die Möglichkeit, Produkte aus dem Ausland zu beziehen, geboten werden. Für die Qualitätssicherung stehen neben einer entsprechenden Fachberatung auch eine Medikamentendatenbank und eine über das Internet zugängliche Interaktionskontrolle zur Verfügung. Um die Umstellung auf eine Praxisapotheke zu erleichtern, wird ein Starterpaket angeboten.

aber auch OTC-Präparate für Bagatellerkrankungen enthalten. Im Allgemeinen dürfte ein Sortiment mit etwa 1000 Präparaten zweckmässig sein, wobei sich bei den Generika ein Preisvergleich lohnt. Die für die Betreuung der Patientenapotheke zuständige Praxisassistentin sollte auf die neuen Aufgaben, zu denen das Bestellwesen und die Lagerung der Medikamente, die sofortige Einlagerung

der kühlpflichtigen Medikamente in den Kühlschrank sowie das Separieren der Betäubungsmittel gehören, gut vorbereitet werden. Weitere Aufgaben der zuständigen Praxisassistentin sind die Kontrolle und Ablage der Lieferscheine, die Kontrolle der Verfalldaten, die Rücknahme von Medikamenten sowie deren Rücksendung und Entsorgung. Neben der Organisation der Praxisapotheke muss auch eine Qualitätssiche-

rung eingeführt werden, was eine klare Regelung und Dokumentation der Zuständigkeiten, Abläufe und Kontrollen erfordert. Für die Qualitätssicherung stehen Hilfsmittel wie das Logbuch, die CD-ROM und die Kurzcheckliste der APA sowie die Informationen auf der Homepage der Heilmittelkontrolle zur Verfügung. Das Qualitätssicherungsdokument muss die Anstellungsverhältnisse der Mitarbeiter und deren Zuständigkei-

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OFFIZIELLES ORGAN

ten sowie die Abläufe beim Eingang, Rückruf und bei falscher Lieferung von Medikamenten, aber auch die Durchführung von Temperaturkontrollen und Reinigungen enthalten. Des Weiteren sollte die Dokumentation zur Qualitätssicherung die sichere Verwahrung der Betäubungsmittel belegen, wobei sämtliche Ein- und Ausgänge eingetragen und am Ende des Jahres unaufgefordert

ein Inventar der Betäubungsmittel an die Heilmittelkontrolle geschickt werden sollten. Bei allen in der Praxisapotheke und dem Notfallkoffer gelagerten Medikamenten müssen die Ablaufdaten regelmässig kontrolliert und die abgelaufenen Medikamente aussortiert und retourniert werden, wobei diese Kontrollen mit Namen und Datum festgehalten werden müssen.

Bei der direkten Medikamentenabgabe

erfolgt die Verrechnung auf der Tarmed-

Rechnung mit Kalendarium, wobei ab

einem Umsatz von 75 000 Franken die

Mehrwertsteuer abgerechnet werden

muss.

■

Dr. med. Simon Otth, Horgen Vizepräsident der APA

BEKANNTMACHUNGEN
Stiftung zur Förderung der Knochenmarktransplantation Schweiz (SFK)

Kürzlich feierte die Stiftung zur Förderung der Knochenmarktransplantation Schweiz (SFK) ihr 15-jähriges Bestehen. Zu den zentralen Aufgaben der Stiftung gehört die Rekrutierung von freiwilligen Knochenmarkspendern. Daneben steht die SFK allen Betroffenen und deren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite. So wurde unter anderem in sieben Städten ein Netzwerk von Selbsthilfegruppen «SOS-Leukämie & Multiples Myelom» aufgebaut, deren regelmässige Treffen von Patienten aus 18 Kantonen besucht werden.

Pro Jahr erkranken in der Schweiz etwa 700 Kinder und Erwachsene an einer Leukämie, einem Lymphom, einem multiplen Myelom oder einem myelodysplastischen Syndrom. Brauchen sie eine allogene Stammzelltransplantation, so sind sie auf freiwillige Spender angewiesen. Jede gesunde Person zwischen 18 und 45 Jahren kann sich untersuchen und in die Spenderdatenbank aufnehmen lassen.

PD Dr. Urs Schanz, leitender Arzt Hämatologie/Transplantation am Universitätsspital, Zürich, Prof. Reinhard Saller, Leiter der Abteilung für Naturheilkunde am USZ, Candy Heberlein, Präsidentin SFK, und Niklaus Brantschen, Jesuiten-Pater und Zen-Meister, an der SFK-Jubiläumsfeier in Zürich.

Mit dem Erreichen des 55. Altersjahres scheiden die Spender wieder aus der Datenbank aus.

Weitere Informationen: www.knochenmark.ch, E-Mail: c.heberlein@sos-leukaemie-myelom.ch

694 ARS MEDICI 17 ■ 2009


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