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Titel
Tebokan® neu auch als 4-Monats-Packung kassenzulässig
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Rubrik
MEDIZIN — FOKUS PHARMAKOTHERAPIE
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81999
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FORTBILDUNG

Schwabe Pharma AG
Tebokan® neu auch als 4-Monats-Packung kassenzulässig

Seit Kurzem ist in der Schweiz der Ginkgo-Spezialextrakt EGb 761® auch in einer 4-Monats-Packung erhältlich und kassenzulässig. Diese dient vor allem Patienten, die eine Langzeittherapie benötigen.

Ginkgo biloba, eine Heilpflanze mit langer Tradition, ist in verschiedenen Präparaten erhältlich. Der Ginkgo-Spezialextrakt EGb 761® (Tebokan®) wird durch einen standardisierten Herstellungsprozess gewonnen, Studien haben seine Wirksamkeit und Verträglichkeit bei kognitiven Störungen und Tinnitus mehrfach bestätigt. Für einen nachhaltigen Therapieerfolg ist eine langfristige Einnahme entscheidend. Die neue Packungs-

grösse mit 120 Filmtabletten à 240 mg bietet Patienten, die eine Langzeittherapie benötigen, eine praktische Lösung.

Zu beachten gilt, dass die 4-Monats-

Packung von Tebokan® 240 von den

Krankenkassen nur rückerstattet wird,

wenn sie als Folgeverschreibung nach

erfolgreichem Ansprechen der Thera-

pie verordnet wird. Für die anderen

Packungsgrössen von Tebokan® gelten

die bisherigen Regelungen hinsichtlich

der Rückerstattung.

Red

Quelle: Industrienews, 20. Mai 2025

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